Sicherheit und Gesundheit in der Kindertagespflege

Die Kindertagespflege hat sich seit dem Rechtsanspruch auf einen öffentlich geförderten Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (2013) neben den Kindertageseinrichtungen zu einem verlässlichen Bildungs- und Betreuungsangebot entwickelt. Die Anzahl der Kindertagespflegestellen in NRW steigt weiter kontinuierlich an. 

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei der Unfallkasse NRW besteht für Kinder in Kindertagespflege nach § 2 Abs. 1 Nr. 8a SGB VII, wenn die Betreuung im Rahmen der sogenannten öffentlichen, vom Jugendamt geförderten Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII (Achtes Buch Sozial-gesetzbuch – KJHG) erfolgt. Dafür muss das Jugendamt zum Beispiel das konkret zu betreuende Kind zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson vermitteln.

Aus diesem Grund setzen wir uns für gesunde und sichere Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege ein.

Unser Präventionsangebot zielt auf

  • die Beratung zu Sicherheit und Gesundheit für Jugendämter, Fachberaterinnen/Fachberater der Kindertagespflege und Kindertagespflegepersonen
  • die Durchführung von Seminaren zum Thema „Sicherheit und Unfallverhütung“ für Referentinnen/Referenten, die in der Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen tätig sind, sowie für Fachberaterinnen und Fachberater der Kindertagespflege
  • die Erstellung von Handlungsanleitungen und Leitfäden für die Praxis der Kindertagespflege
     

Arbeitskreis Kindertagespflege NRW

Der Arbeitskreis Kindertagespflege wurde 2016 von der Unfallkasse NRW ins Leben gerufen. Die Mitglieder beschäftigen sich mit dem Thema "Sicherheit und Gesundheit in der Kindertagespflege". Der Arbeitskreis setzt sich aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern verschiedener Institutionen zusammen, die Kindertagespflegestellen genehmigen und/oder beraten. Er verfolgt das Ziel, konkrete praxisorientierte Handlungsanleitungen und Leitfäden zu entwickeln. Diese enthalten präventive Maßnahmen für die Kindertagespflege unter anderem zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsgefahren.

Die Handlungsanleitungen und Leitfäden richten sich an Genehmigungsbehörden, Fachberaterinnen bzw. Fachberater der Kindertagespflege und Kindertagespflegepersonen.

Praxisorientierte Handlungsanleitungen für die Kindertagespflege

Die Handlungsanleitungen für die Praxis entstanden als Antwort auf gestellte Fragen an die Unfallkasse NRW. Deren Erarbeitung erfolgt kontinuierlich durch den Arbeitskreis Kindertagespflege. Die bereits erstellten Handlungsabläufe finden Sie unten in den Kacheln.

Weitere Hinweise zum Beispiel zur Gestaltung des Außengeländes finden Sie in unserem Portal "Sichere Kita".

Handlungshilfen

Die für die Kindertagespflege relevanten Handlungshilfen der gesetzlichen Unfallversicherung finden Sie unterhalb der Medien.

Seminare

  • In Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. bieten wir Train-The-Trainer-Seminare zum Thema „Kindersicherheit und Unfallverhütung“ an. Die kompetenzorientierten Seminare richten sich an Referentinnen und Referenten, die in der Qualifizierung von Tagespflegepersonen tätig sind oder sein möchten.
  • In Kooperation mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) bieten wir praxisnahe Seminare zum Thema „Sicherheit und Gesundheit in der Kindertagespflege“ für Fachberaterinnen und Fachberater der Kindertagespflege an. Zu diesen Seminaren laden die Landschaftsverbände ein.

Referentenpool zum Thema Unfallverhütung und Kindersicherheit

Inzwischen haben wir in unseren Train-the-Trainer-Seminaren gemeinsam mit der BAG Mehr Sicherheit für Kinder e.V. rund 70 Referentinnen und Referenten in Nordrhein-Westfalen qualifiziert. Als freie Referentinnen und Referenten stehen sie für die Durchführung von Seminaren für Kindertagespflegepersonen zur Verfügung. Der Kontakt wird über die BAG Mehr Sicherheit für Kinder e.V. vermittelt.

Weitere Ansprechpersonen

Neben den aufgeführten Ansprechpersonen erfolgt eine regionale Beratung in der Kindertagespflege durch Aufsichtspersonen der Unfallkasse NRW. Die für Ihre Kindertagespflegestelle zuständige Aufsichtsperson finden unter Aufsichtspersonen.

Sichere Kita

Unsere virtuelle "Sichere Kita" zeigt, wie Kindertageseinrichtungen nach der Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen (DGUV Vorschrift 82) sicher und gesund gestaltet und betrieben werden können. Hinsichtlich der Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen in der Kindertagespflege bietet neben der „Sicheren Kita“ die DGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtung eine Orientierung.