Versicherungsschutz und Zuständigkeit bei Bildungsmaßnahmen

Leitlinie Bildungsmaßnahmen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)

Auf der Ebene unseres Spitzenverbandes ist die sogenannte Leitlinie Bildungsmaßnahmen von mehreren Unfallversicherungsträgern erarbeitet worden. Sie enthält Hinweise zum Versicherungsschutz und zur Zuständigkeit für Schüler, Studierende, beruflich Lernende etc. Es wird damit der Großteil von beruflichen Bildungsmaßnahmen erfasst und erläutert. Ausgeklammert sind derzeit jedoch Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit (SGB III).

Die Leitlinie ist auf der Internetseite unseres Spitzenverbandes einsehbar.