Wie finanziert sich die Unfallkasse NRW?

Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, Rehabilitation und Entschädigung – dies sind die wesentlichen Aufgaben der Unfallkasse NRW als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung. Die zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel werden fast ausschließlich durch die Mitglieds-
unternehmen der Unfallkasse NRW in Form von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung aufgebracht. Die Unternehmen zahlen die Beiträge allein. Hierdurch werden in der Regel Schadenersatzansprüche der Versicherten ausgeschlossen (Grundsatz der „Ablösung der Unternehmerhaftpflicht“). Die Versicherten werden an den Kosten nicht beteiligt.

Diese Beiträge werden so bemessen, dass sie zusammen mit anderen Einnahmen der Unfallkasse NRW (wie beispielsweise Beitrags- und Säumniszuschlägen, Regresseinnahmen und Zinserträgen) die Ausgaben des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers decken und sicherstellen, dass Betriebsmittel als Schwankungsreserve bereitgehalten werden können. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel dienen ausschließlich dem dargestellten Verwendungszweck einschließlich der damit verbundenen Verwaltungskosten.

Die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung kann sich nach der Einwohnerzahl, der Zahl der Versicherten, den Arbeitsstunden oder den Arbeitsentgelten richten. Welche der im Gesetz aufgezeigten Möglichkeiten für die Mittelaufbringung ausgewählt werden, bestimmt die Beitragsordnung als Anhang zur Satzung der Unfallkasse NRW.

Der Mittelbedarf ergibt sich aus dem für das Umlagejahr aufgestellten Haushaltsplan. Resultat der Umlagerechnung ist der für alle Mitgliedsunternehmen einheitliche Hebesatz z.B. für Beschäftigte, Schüler und kommunale Mandatsträger, der für jede Umlagegruppe gesondert berechnet wird. Dabei werden auch eventuell entstehende Beitragszuschläge berücksichtigt. Aus der Multiplikation des Hebesatzes mit dem individuellen Beitragsmaßstab (Einwohnerzahl, Arbeitsstunden geteilt durch den Faktor 1000 bzw. Zahl der Versicherten) des Mitgliedsunternehmens ergibt sich der jeweilige Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung.