Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schwimmbädern
Die Schwimmbäder in Nordrhein-Westfalen bilden neben ihrem hohen Freizeit- und Erholungswert die Basis für das Schwimmen lernen. Schwimmen ist überlebenswichtig und gesund. Deshalb sollte es idealerweise von jeder bzw. jedem beherrscht werden.
Die in den Hallen-, Frei-, Natur- und Erlebnisbädern Beschäftigten sind, im Rahmen ihrer Wasseraufsicht und der Betreuung der umfangreichen technischen Anlagen und Einrichtungen, zahlreichen Gefährdungen und Belastungen ausgesetzt.
Typische Gefährdungs- und Belastungsschwerpunkte sind die Einrichtungen zur Aufbereitung und Desinfektion von Schwimmbeckenwasser, rutschige Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen und deren Reinigung sowie die erhöhte Sonneneinstrahlung bei der Aufsicht in Frei- und Naturbädern. Auch psychische Belastungen durch aggressives Verhalten der Badbesucher nehmen zu.
Diesen Gefährdungen und Belastungen gilt es durch gezielte, auf die spezifischen Belange der Bäder abgestimmte, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren wirksam zu begegnen.
Nachfolgende Übersicht stellt die wichtigsten Informationen und Regelungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Schwimmbädern zusammen und soll den Verantwortlichen vor Ort als Hilfe und Unterstützung für ihr Handeln dienen.
Informationen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz
DGUV Regel 107-001: Betrieb von Bädern
DGUV Information 207-006: Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche
DGUV Information 212-002: Schneeräumung auf Dachflächen
DGUV Information 213-040: Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
Fachbereich AKTUELL FBWoGes-003 „Sicherer Betrieb von höhenverstellbaren Zwischenböden in Bädern“
Antwortsammlung: Sammlung von wichtigen vom Sachgebiet Bäder der DGUV beantworteten Fachfragen.
IFA Report 4/2020: Exposition von Beschäftigten gegenüber solarer UV-Strahlung
NRW kann schwimmen! - Sicherheits- und Gesundheitsförderung im Bereich Schwimmen
DGUV Information 202-107 „Schwimmen Lehren und Lernen in der Grundschule“
DGfdB Richtlinie R 95.05: Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während des Badebetriebes
DGfdB Richtlinie R 94.06: Blitzschutz für Bäder und Badebetrieb bei Gewitter
Info zu DGfdB Richtlinien:
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Wir verweisen auf folgende Bestelladresse:
Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.
Haumannplatz 4
45130 Essen
Telefon: +49 201/87 96 9-0
Telefax: +49 201/87 96 9-20
Internet: www.baederportal.com
DIN EN 13451 Teil 10: Schwimmbadgeräte - Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Sprungplattformen, Sprungbretter und zugehörige Geräte
Info zu Normen:
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Wir verweisen auf folgende Bestelladresse:
Beuth- Vertrieb GmbH
Burggrafenstrasse 6
10787 Berlin
Telefon: (0 30) 26 01- 22 60
Telefax: (0 30) 26 01- 12 60
Internet: www.beuth.de
Ansprechpersonen
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Reg.-Bez. Arnsberg, Detmold und Münster
Tobias Vogel