Zuordnung zum Wirtschaftszweig (NACE Rev.3/WZ-2008)

Ihr Unternehmen ist von uns entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige zugeordnet worden. Der WZ-Schlüssel oder in der Internationalen Bezeichnung NACE-Code wird u.a. für die Vergleichbarkeit statistischer Daten benötigt oder für die Eingruppierung entsprechend der DGUV Vorschrift 2.

Ein Unternehmen kann immer nur einem WZ-Schlüssel zugeordnet werden, auch wenn unterschiedliche Tätigkeiten oder Dienstleistungen erbracht werden. Maßgeblich ist die Haupttätigkeit Ihres Unternehmens.  Das Grundkonzept der Klassifizierung  ist die Wertschöpfung. Ersatzgrößen können sein  Verkaufswert oder Umsatz, Lohn- und Gehaltssummen für die einzelnen Tätigkeiten, Zahl der Mitarbeiter, die die einzelne Wirtschaftstätigkeit der Einheit ausführen, oder die Arbeitszeit der Mitarbeiter, die der einzelnen Tätigkeit der Einheit zuzurechnen ist.

Für größere Verwaltungen (Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte) wird die Haupttätigkeit regelmäßig 84.1 „öffentliche Verwaltung“ sein, auch wenn ein Fuhrpark, Bäder, Theater und sonstige Einrichtungen betrieben werden.

Bitte prüfen sie, ob die Zuordnung nach Ihrer Kenntnis unserer Eingruppierung entspricht.
Weitere Informationen zur Eingruppierung erhalten Sie hier.