Private Haushaltshilfen

Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ein Schutz, der sie bei Eintritt eines Arbeits- oder Wegeunfalls bzw. bei Auftreten einer Berufskrankheit absichert. Zur Zeit haben mehr als 140.000 Haushalte ihre Hilfen bei uns bzw. der Minijob-Zentrale angemeldet.

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privathaushalte(at)unfallkasse-nrw.de

Was Sie als Arbeitgeber einer Haushaltshilfe wissen sollten - wir erklären es Ihnen per Video

Bei der Unfallkasse NRW sind alle Personen versichert, die in einem Privathaushalt in NRW beschäftigt werden.

Dazu zählen Haushaltshilfen, Reinigungskräfte, Babysitter und Babysitterinnen, Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuerinnen und Kinder- und Erwachsenenbetreuer.

Zuständigkeitsregelungen gibt es für:

Haushaltshilfen sind bei allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, wie Kochen, Putzen, Waschen oder Einkaufen, bei Gartenarbeiten, bei der Betreuung von Kindern und Erwachsenen sowie auf allen damit zusammenhängenden Wegen einschließlich dem Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte gesetzlich durch uns unfallversichert.

Haushaltsführende und ihre Partner können vom Gesetz her nicht versichert werden. Ihre Pflegekinder sowie Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad sind bei unentgeltlicher Beschäftigung im Haushalt ebenfalls nicht versichert.

Bei einem Unfall, beispielsweise wenn Ihre Hilfe von der Leiter stürzt, übernehmen wir die Arzt- und Krankenhauskosten und zahlen, wenn nötig, sogar Renten und Hinterbliebenenrente. Für Haushaltshilfen gewähren wir Rehabilitationsleistungen, wie für andere Arbeitnehmer auch.

Ist Ihre Hilfe im Rahmen eines Minijobs tätig, müssen Sie diese bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See mit dem Haushaltsscheck anmelden.

Die Minijob-Zentrale hat bei Minijobs im Privathaushalt seit dem 1.1.2006 auch den Beitragseinzug zur gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Diese Regelung gilt für alle geringfügig Beschäftigten im Privathaushalt mit einem monatlichen Entgelt bis 538 Euro. Informationen hierzu erhalten Sie bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See, 45115 Essen (Tel. 0355 2902-70799). Dort erhalten Sie auch den Haushaltsscheck, den Sie unter www.minijob-zentrale.de herunterladen können.

Haushaltshilfen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt über 538 Euro müssen wie bisher bei uns gemeldet werden.

Hat eine Person mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse und beträgt das Entgelt hieraus insgesamt mehr als die Entgeltgrenze, so ist keine dieser Beschäftigungen geringfügig.
Übt sie neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eine geringfügige Beschäftigung aus, so werden diese nicht zusammengerechnet mit der Folge, dass die Zweitbeschäftigung bei der Minijob-Zentrale anzumelden ist.

Übrigens: Uns interessiert nur die Anzahl Ihrer Beschäftigten, den Namen ihrer Hilfe brauchen Sie uns nicht mitzuteilen.

Die Veränderung des Melde- und Beitragsverfahrens hat auf die Leistungen, die den Versicherten zustehen, keine Auswirkungen. Der Versicherungsschutz wird weiterhin durch die Unfallkasse NRW gewährleistet. Unfälle sind deshalb uns anzuzeigen.

In der gesetzlichen Unfallversicherung ist allein der Arbeitgeber zur Zahlung des Beitrags verpflichtet.

Für den beschriebenen umfangreichen Versicherungsschutz ist pro Haushaltshilfe ein Beitrag zu entrichten. Der Beitrag wird jedes Jahr neu festgesetzt und beträgt für das Jahr 2024 für jede beschäftigte Person 35 Euro. Sofern schon vor dem Jahr 2024 Personal beschäftigt wurde, erheben wir nachträglich den Beitrag. Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Jahresbeitrag, der immer in voller Höhe zu zahlen ist, auch wenn die Hilfe nicht über das gesamte Jahr beschäftigt wird. Bitte überweisen Sie Ihren Beitrag erst nach Erhalt unseres Beitragsbescheides. Haushalte, die Minijobber beschäftigten, erhalten für diese Personen von uns keinen Beitragsbescheid.

Im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung bundeseinheitlich 1,6 Prozent des Entgeltes und wird zusammen mit den anderen Abgaben von der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See eingezogen.

Haushaltshilfen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt über 520 Euro müssen Sie bei uns, der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, anmelden.

Hier finden Sie das Online-Anmeldeformular , das Sie direkt am PC ausfüllen und abschicken können.

Hier finden Sie ein Anmeldeformular zum Herunterladen und Ausdrucken.

Hier können Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen.

Bitte benachrichtigen Sie uns, wenn sich Ihre Daten ändern. Hier finden Sie die Änderungsmitteilung.

Sie können die oben genannten Anträge auch über das Serviceportal stellen.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist wie die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein Zweig des Sozialversicherungssystems und sie ist eine Pflichtversicherung. Alle Beschäftigten sind per Gesetz gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert (§ 2 Abs. 1 Nr.1 Sozialgesetzbuch SGB VII). Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es sich um ein geringfügiges oder sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt. Neben den ständig Beschäftigten sind auch diejenigen versichert, die ohne schriftlichen Arbeitsvertrag nur stundenweise, vorübergehend oder gelegentlich tätig sind. Eine legale Beschäftigung ist nicht erforderlich.

Der Versicherungsschutz für die Haushaltshilfe entsteht per Gesetz mit Aufnahme der Arbeit.

Der Unfallversicherungsträger kann nach § 110 Abs. 1 a SGB VII nach einem Unfall den Haushaltsvorstand, der seine Hilfe nicht angemeldet hat in Höhe der unfallbedingten Aufwendungen in Regress nehmen.