Neues Meldeverfahren in der Unfallversicherung

Aus der „Abfrage der Beitragsmaßstäbe“ wird der „digitale Lohnnachweis“

Der Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den Unternehmen für den Unfallversicherungsschutz ihrer Beschäftigten jährlich zahlen. Ab 01. Januar 2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung – zunächst mit einer zweijährigen Übergangsphase – durch das neue UV-Meldeverfahren mit dem digitalen Lohnnachweis abgelöst. Der neue digitale Lohnnachweis ist die Grundlage für die Berechnung des Beitrags in der gesamten gesetzlichen Unfallversicherung.

Rechtsgrundlage für das neue Verfahren ist das 5. SGB IV-Änderungsgesetz, das der Deutsche Bundestag Ende 2014 verabschiedet hat. Es erweitert das DEÜV-Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Die Umlage 2018 ist die Erste mit dem digitalen Lohnnachweis

Jetzt einreichen! - Die Meldefrist endet am 16. Februar 2024

Für 2023 ist der im elektronischen Datenaustausch übermittelte digitale Lohnnachweis die Grundlage für Ihre Beitragsabrechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Mit dem digitalen Lohnnachweis melden Sie oder ein von Ihnen beauftragter Dritter (z.B. Steuerberater) das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Anzahl Ihrer Arbeitnehmer über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe sv.net an uns. Wir berechnen auf dieser Basis die Beiträge und Sie erhalten im kommenden Jahr zur gewohnten Zeit den Beitragsbescheid.

Bitte beachten Sie die Meldefrist. Die gesetzliche Frist zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises endet am 16.02.2024. Geht der Lohnnachweis nicht, nicht rechtzeitig oder unvollständig bei uns ein, muss die Unfallkasse NRW die Arbeitsstunden als Grundlage der Beitragsberechnung der Beschäftigten von Amts wegen schätzen.

In drei Schritten zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises

1. Stammdaten abrufen
Zuerst rufen Sie– falls noch nicht geschehen – über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm die für Ihr Unternehmen gültigen Stammdaten für das Jahr 2023 ab. Hierfür brauchen Sie Ihre Zugangsdaten.

  • Betriebsnummer der Unfallkasse NRW (BBNRUV): 34239086
  • Ihre Mitgliedsnummer
  • PIN

2. Stammdatenantwort verarbeiten
Übernehmen Sie die zurückgemeldeten Stammdaten in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm und sorgen Sie dafür, dass jedem Beschäftigten die zutreffende Gefahrtarifstelle zugeordnet ist.
3. digitalen Lohnnachweis abgeben
Nach der Datenübernahme melden Sie den digitalen Lohnnachweis aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm. Bei erfolgreicher Datenübermittlung erhalten Sie eine Übermittlungs- und Verarbeitungsbestätigung (Quittung), die Sie über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm abrufen können.

In drei Schritten zur Abgabe des digitalen Lohnnachweises

Zuerst rufen Sie– falls noch nicht geschehen – über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm die für Ihr Unternehmen gültigen Stammdaten für das Jahr 2023 ab. Hierfür brauchen Sie Ihre Zugangsdaten.

  • Betriebsnummer der Unfallkasse NRW (BBNRUV): 34239086
  • Ihre Mitgliedsnummer
  • PIN

Übernehmen Sie die zurückgemeldeten Stammdaten in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm und sorgen Sie dafür, dass jedem Beschäftigten die zutreffende Gefahrtarifstelle zugeordnet ist.

Nach der Datenübernahme melden Sie den digitalen Lohnnachweis aus Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm. Bei erfolgreicher Datenübermittlung erhalten Sie eine Übermittlungs- und Verarbeitungsbestätigung (Quittung), die Sie über Ihr Entgeltabrechnungsprogramm abrufen können.

Hat Ihr Unternehmen mehrere Stellen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung, muss jede dieser Abrechnungsstellen einen Stammdatenabruf durchführen und den Lohnnachweis abgeben. Die Unfallkasse NRW erwartet für jeden Abruf einen Teil-Lohnnachweis und fasst diese zur Beitragsberechnung im Beitragsbescheid zusammen.

Digitaler Lohnnachweis ohne Entgeltabrechnungsprogramm

Wird in Ihrem Unternehmen kein Entgeltabrechnungsprogramm genutzt, ist der digitale Lohnnachweis über die systemgeprüfte Ausfüllhilfe abzugeben.
Die Sozialversicherungsträger stellen den Arbeitgebern und Selbständigen nach § 95a Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) insbesondere für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte und zertifizierte Ausfüllhilfe zur Verfügung. Über diese Ausfüllhilfe können Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Meldungen der Beitragsgrundlagen bzw. Lohnnachweise gemäß der §§ 99 ff. SGB IV an die gesetzliche Unfallversicherung übermitteln. Sie nutzen bisher zur Übermittlung der elektronischen Entgeltmeldung (Lohnnachweis Digital) die Ausfüllhilfe sv.net. Diese steht nur noch bis zum 29.02.2024 zur Verfügung. Seit dem 4. Oktober 2023 können Sie das neue sv.net nutzen.

Weitere Informationen und den Zugang zum neuen sv.net finden Sie hier und in diesem Flyer.

Weitere Informationen

Eine Kurzanleitung finden Sie hier. Eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens finden Sie in der Broschüre „Informationen und wichtige Termine zum sv.net“.

Kontakt
Haben Sie dazu Fragen, erreichen Sie uns per Mail unter uv-meldeverfahren@unfallkasse-nrw.de oder telefonisch unter 0211-9024-1466.
Für Fragen zur Einrichtung und Funktionalität Ihres Entgeltabrechnungsprogramms oder der Ausfüllhilfe sv.net wenden Sie sich bitte an Ihre/n Programmanbieter/in.