Wie finanziert sich die Unfallkasse NRW?

Die Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse tragen mit ihren Mitgliedsbeiträgen den wesentlichen Teil der Finanzierung. Die Unternehmen zahlen die Beiträge alleine. Hierdurch werden in der Regel Schadenersatzansprüche der Versicherten ausgeschlossen (Grundsatz der „Ablösung der Unternehmerhaftpflicht“). Auch private Haushalte zahlen Beiträge, wenn sie Angestellte wie Haushaltshilfen, Gärtner oder Tagesmütter beschäftigen.

Mit ihren Beiträgen werden auch alle gemeinnützigen Tätigkeiten der „zeitweise Versicherten“, die sich beispielsweise in Hilfeleistungsunternehmen, wie dem Malteser-Hilfsdienst oder der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) oder als Nothelfer bei Unfällen engagieren, finanziert. Diese Mitgliedsunternehmen sind beitragsfrei. Die entstehenden Kosten für diese Mitgliedsunternehmen sowie für die „zeitweise Versicherten“ werden nach der „Einwohnerzahl“ auf die Städte und Gemeinden umgelegt. Weitere Mittel erhält die Unfallkasse u.a. aus Zinserträgen und Regresseinnahmen.

Das Haushaltsvolumen der Unfallkasse beläuft sich auf rund 397 Millionen Euro.