Kurzportrait der Unfallkasse

Die Unfallkasse NRW ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Nordrhein-Westfalen. Diese ist wie die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein Zweig des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Formal ist die Unfallkasse NRW eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Allgemeine Unfallversicherung

  • 938.368 Abhängig Beschäftigte
  • 30.058 Arbeitsförderungsmaßnahmen
  • 174.131 Hausangestellte
  • 181.128 Ehrenamtliche
  • 120.588 Freiwillige Feuerwehr
  • 32.113 Personen in Hilfeleistungsunternehmen
  • 11.129 Wohnungsbau
  • 235.982 Blutspender
  • 1.777.409 Pflegepersonen
  • 21.651 Strafgefangene
  • 18.767 Sonstige

Gesamt 3.541.324

Schüler-Unfallversicherung

  • 793.978 Kinder in Tageseinrichtungen
  • 75.592 Kinder in Tagespflege
  • 2.167.044 Schülerinnen und Schüler allgemeinbildener Schulen
  • 625.845 Schülerinnen und Schüler berufsbildener Schulen
  • 900.504 Studierende

Gesamt 4.562.963

Aufgeführt sind Versicherungsverhältnisse.

Diese zählen jede Tätigkeit als eigenständigen Erfassungsgrund. Einer Person (Versicherten) können also mehrere Versicherungsverhältnisse zugewiesen werden. Ein Gemeindeangestellter kann zum Beispiel zusätzlich ehrenamtlich als Schöffe oder bei der Freiwilligen Feuerwehr tätig sein.

Alle genannten Personengruppen sind während der Arbeit, des Schulbesuchs, den beschriebenen Tätigkeiten sowie auf den damit verbundenen Wegen gegen Personenschäden als Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit versichert. Im Gegensatz zu den anderen Zweigen des Sozialversicherungssystems ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für die Versicherten beitragsfrei. Die Beiträge zahlen in der Regel die Arbeitgeber.

  • Die Unfallkasse NRW arbeitet auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB). Danach hat sie die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln präventiv für Gesundheitsschutz und Unfallverhütung am Arbeitsplatz und in der Schule zu sorgen.
  • Betroffene von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten medizinisch, beruflich und sozial mit allen geeigneten Mitteln zu rehabilitieren bzw. durch Geldleistungen (Verletztengeld, Pflegegeld, Renten) zu entschädigen.

  • 1 Land NRW
  • 2 Landschaftsverbände
  • 30 Kreise
  • 1 Städteregion
  • 22 kreisfreie Städte
  • 374 kreisangehörige Städte und Gemeinden
  • 995 rechtlich selbstständige Unternehmen (kommunal) inkl. Sparkassen
  • 112 rechtlich selbstständige Unternehmen  (Land NRW)
  • 176 Zweck- und Gemeindeverbände
  • und 115.256 Haushalte, in denen Haushaltshilfen beschäftigt werden

In der Schülerunfallversicherung 

  • 259.134 gemeldete Schülerunfälle
  • davon tödlich 5
  • 23.368 Schulwegunfälle
  • davon tödlich 3
  • 12 Verdachtsanzeigen Berufskrankheiten

In der Allgemeinen Unfallversicherung

  •  38.492 gemeldete Arbeitsunfälle
  • davon tödlich 12
  • 10.455 Wegeunfälle
  • davon tödlich 5
  • 1.594 Verdachtsanzeigen Berufskrankheiten