Kurzportrait der Unfallkasse

Die Unfallkasse NRW ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Nordrhein-Westfalen. Diese ist wie die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein Zweig des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Formal ist die Unfallkasse NRW eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.

Allgemeine Unfallversicherung

  • 920.647 Abhängig Beschäftigte
  • 31.634 Arbeitsförderungsmaßnahmen
  • 184.884 Hausangestellte
  • 291.819 Ehrenamtliche
  • 118.027 Freiwillige Feuerwehr
  • 31.661 Personen in Hilfeleistungsunternehmen
  • 11.129 Wohnungsbau
  • 235.011 Blutspender
  • 1.777.409 Pflegepersonen
  • 21.335 Strafgefangene
  • 18.413 Sonstige

Gesamt 3.641.969

 

Schüler-Unfallversicherung

  • 784.852 Kinder in Tageseinrichtungen
  • 74.636 Kinder in Tagespflege
  • 2.116.697 Schülerinnen und Schüler allgemeinbildener Schulen
  • 600.556 Schülerinnen und Schüler berufsbildener Schulen
  • 917.478 Studierende

Gesamt 4.497.219

 

Aufgeführt sind Versicherungsverhältnisse.

Diese zählen jede Tätigkeit als eigenständigen Erfassungsgrund. Einer Person (Versicherten) können also mehrere Versicherungsverhältnisse zugewiesen werden. Ein Gemeindeangestellter kann zum Beispiel zusätzlich ehrenamtlich als Schöffe oder bei der Freiwilligen Feuerwehr tätig sein.

Alle genannten Personengruppen sind während der Arbeit, des Schulbesuchs, den beschriebenen Tätigkeiten sowie auf den damit verbundenen Wegen gegen Personenschäden als Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit versichert. Im Gegensatz zu den anderen Zweigen des Sozialversicherungssystems ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für die Versicherten beitragsfrei. Die Beiträge zahlen in der Regel die Arbeitgeber.

  • Die Unfallkasse NRW arbeitet auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB). Danach hat sie die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln präventiv für Gesundheitsschutz und Unfallverhütung am Arbeitsplatz und in der Schule zu sorgen.
  • Betroffene von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten medizinisch, beruflich und sozial mit allen geeigneten Mitteln zu rehabilitieren bzw. durch Geldleistungen (Verletztengeld, Pflegegeld, Renten) zu entschädigen.

  • 1 Land NRW
  • 2 Landschaftsverbände
  • 30 Kreise
  • 1 Städteregion
  • 22 kreisfreie Städte
  • 374 kreisangehörige Städte und Gemeinden
  • 982 rechtlich selbstständige Unternehmen (kommunal) inkl. Sparkassen
  • 112 rechtlich selbstständige Unternehmen  (Land NRW)
  • 167 Zweck- und Gemeindeverbände
  • und 122.368 Haushalte, in denen Haushaltshilfen beschäftigt werden

In der Schülerunfallversicherung 

  • 266.900 gemeldete Schülerunfälle
  • davon tödlich 5
  • 23.157 Schulwegunfälle
  • davon tödlich 1
  • 12 Verdachtsanzeigen Berufskrankheiten

 

In der Allgemeinen Unfallversicherung
 

  •  36.733 gemeldete Arbeitsunfälle
  • davon tödlich 7
  • 9.614 Wegeunfälle
  • davon tödlich 4
  • 8.121 Verdachtsanzeigen Berufskrankheiten