Kurzportrait der Unfallkasse
Die Unfallkasse NRW ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Nordrhein-Westfalen. Diese ist wie die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein Zweig des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Formal ist die Unfallkasse NRW eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Allgemeine Unfallversicherung
- 982.641 Abhängig Beschäftigte
- 27.549 Arbeitsförderungsmaßnahmen
- 158.269 Hausangestellte
- 301.721 Ehrenamtliche
- 125.133 Freiwillige Feuerwehr
- 31.967 Personen in Hilfeleistungsunternehmen
- 20.023 Wohnungsbau
- 234.154 Blutspender
- 2.157.543 Pflegepersonen
- 21.446 Strafgefangene
- 19.653 Sonstige
Gesamt 4.080.099
Schüler-Unfallversicherung
- 802.756 Kinder in Tageseinrichtungen
- 70.155 Kinder in Tagespflege
- 2.215.169 Schülerinnen und Schüler allgemeinbildener Schulen
- 614.603 Schülerinnen und Schüler berufsbildener Schulen
- 851.181 Studierende
Gesamt 4.553.864
Aufgeführt sind Versicherungsverhältnisse.
Diese zählen jede Tätigkeit als eigenständigen Erfassungsgrund. Einer Person (Versicherten) können also mehrere Versicherungsverhältnisse zugewiesen werden. Ein Gemeindeangestellter kann zum Beispiel zusätzlich ehrenamtlich als Schöffe oder bei der Freiwilligen Feuerwehr tätig sein.
Alle genannten Personengruppen sind während der Arbeit, des Schulbesuchs, den beschriebenen Tätigkeiten sowie auf den damit verbundenen Wegen gegen Personenschäden als Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit versichert. Im Gegensatz zu den anderen Zweigen des Sozialversicherungssystems ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für die Versicherten beitragsfrei. Die Beiträge zahlen in der Regel die Arbeitgeber.
- Die Unfallkasse NRW arbeitet auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB). Danach hat sie die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln präventiv für Gesundheitsschutz und Unfallverhütung am Arbeitsplatz und in der Schule zu sorgen.
- Betroffene von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten medizinisch, beruflich und sozial mit allen geeigneten Mitteln zu rehabilitieren bzw. durch Geldleistungen (Verletztengeld, Pflegegeld, Renten) zu entschädigen.
- 1 Land NRW
- 2 Landschaftsverbände
- 30 Kreise
- 1 Städteregion
- 22 kreisfreie Städte
- 374 kreisangehörige Städte und Gemeinden
- 1.051 rechtlich selbstständige Unternehmen (kommunal) inkl. Sparkassen
- 116 rechtlich selbstständige Unternehmen (Land NRW)
- 176 Zweck- und Gemeindeverbände
- und 104.159 Haushalte, in denen Haushaltshilfen beschäftigt werden
In der Schülerunfallversicherung
- 273.979 gemeldete Schülerunfälle
- davon tödlich 3
- 24.191 Schulwegunfälle
- davon tödlich 5
- 9 Verdachtsanzeigen Berufskrankheiten
In der Allgemeinen Unfallversicherung
- 42.258 gemeldete Arbeitsunfälle
- davon tödlich 4
- 11.029 Wegeunfälle
- davon tödlich 7
- 1.130 Verdachtsanzeigen Berufskrankheiten