Kurzportrait der Unfallkasse
Die Unfallkasse NRW ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Nordrhein-Westfalen. Diese ist wie die Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein Zweig des Sozialversicherungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Formal ist die Unfallkasse NRW eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Allgemeine Unfallversicherung
- 943.065 Abhängig Beschäftigte
- 20.035 Arbeitsförderungsmaßnahmen
- 165.392 Hausangestellte
- 301.363 Ehrenamtliche
- 122.716 Freiwillige Feuerwehr
- 31.624 Personen in Hilfeleistungsunternehmen
- 19.879 Wohnungsbau
- 236.519 Blutspender
- 2.157.543 Pflegepersonen
- 21.560 Strafgefangene
- 18.861 Sonstige
Gesamt 4.047.557
Schüler-Unfallversicherung
- 796.585 Kinder in Tageseinrichtungen
- 73.973 Kinder in Tagespflege
- 2.192.333 Schülerinnen und Schüler allgemeinbildener Schulen
- 617.166 Schülerinnen und Schüler berufsbildener Schulen
- 861.555 Studierende
Gesamt 4.541.612
Aufgeführt sind Versicherungsverhältnisse.
Diese zählen jede Tätigkeit als eigenständigen Erfassungsgrund. Einer Person (Versicherten) können also mehrere Versicherungsverhältnisse zugewiesen werden. Ein Gemeindeangestellter kann zum Beispiel zusätzlich ehrenamtlich als Schöffe oder bei der Freiwilligen Feuerwehr tätig sein.
Alle genannten Personengruppen sind während der Arbeit, des Schulbesuchs, den beschriebenen Tätigkeiten sowie auf den damit verbundenen Wegen gegen Personenschäden als Folgen eines Unfalls oder einer Berufskrankheit versichert. Im Gegensatz zu den anderen Zweigen des Sozialversicherungssystems ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für die Versicherten beitragsfrei. Die Beiträge zahlen in der Regel die Arbeitgeber.
- Die Unfallkasse NRW arbeitet auf der Grundlage des Sozialgesetzbuches (SGB). Danach hat sie die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln präventiv für Gesundheitsschutz und Unfallverhütung am Arbeitsplatz und in der Schule zu sorgen.
- Betroffene von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten medizinisch, beruflich und sozial mit allen geeigneten Mitteln zu rehabilitieren bzw. durch Geldleistungen (Verletztengeld, Pflegegeld, Renten) zu entschädigen.
- 1 Land NRW
- 2 Landschaftsverbände
- 30 Kreise
- 1 Städteregion
- 22 kreisfreie Städte
- 374 kreisangehörige Städte und Gemeinden
- 1.031 rechtlich selbstständige Unternehmen (kommunal) inkl. Sparkassen
- 113 rechtlich selbstständige Unternehmen (Land NRW)
- 177 Zweck- und Gemeindeverbände
- und 109.032 Haushalte, in denen Haushaltshilfen beschäftigt werden
In der Schülerunfallversicherung
- 260.784 gemeldete Schülerunfälle
- davon tödlich 2
- 22.831 Schulwegunfälle
- davon tödlich 3
- 11 Verdachtsanzeigen Berufskrankheiten
In der Allgemeinen Unfallversicherung
- 40.250 gemeldete Arbeitsunfälle
- davon tödlich 8
- 10.796 Wegeunfälle
- davon tödlich 2
- 1.067 Verdachtsanzeigen Berufskrankheiten