Hundehaltung in der Kindertagespflege

Warum ist das Thema wichtig?

  • Viele Kindertagespflegepersonen halten Hunde.
  • Kinder und Hunde sind in ihrem Verhalten schwer einschätzbar.
  • Kinder gehen oft unbedarft, unbekümmert und/oder angstfrei an Hunde heran und nehmen diese als potentielle Spielkameraden wahr.
  • Manche Kinder haben Angst vor Hunden und begegnen ihnen mit Zurückhaltung, Unsicherheit und/oder Panik.
  • Kindern fehlt je nach Alter und Entwicklungsstand das notwendige Regelverständnis und Gefahrenbewusstsein, das Wissen bzw. die Erfahrung über die Bedürfnisse und Eigenschaften eines Hundes sowie die nötige Rücksichtnahme im Umgang mit dem Hund.
  • Hunde handeln nach tierischen Verhaltensmustern (z. B. Schutz- und Verteidigungsverhalten).
  • Es gibt Hunderassen, die häufiger beißen als andere.
  • Dreiviertel der Hundebisse passieren mit Hunden, die dem Kind bekannt sind, zumeist bei Hunden Zuhause.

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Welche Gefährdungen sind möglich?

  • Hundebisse mit folgenschweren Verletzungen (z. B. tiefe Wunden)
  • Hundebisse im Kopfbereich (häufiger bei Kleinkindern)
  • Infektionen durch Hundebiss
  • Sturz des Kindes (z. B. durch Anspringen)
  • Traumatisierendes Erlebnis, bleibende Erinnerungen, Angststörung
  • Allergien (z. B. Hundehaar)
  • Infektionskrankheiten (z. B. Würmer)
  • Übertragung von Parasiten (z. B. Zecken, Flöhe)


Handlungsanleitung für die Praxis

  • Hundehaltung muss dem zuständigen Jugendamt (Fachberatung für Kindertagespflege) angezeigt werden.
  • Die Tagespflegeperson hat ein schlüssiges Konzept, das Auskunft darüber gibt, wie sie den Lebensraum des Hundes in die Betreuung der Kinder integriert (z. B. Organisation der Auslaufsituation).
  • Die Tagespflegeperson berücksichtigt die Bedürfnisse der beteiligten Kinder und Tiere nach Ruhe- und Schutzzonen.
  • Tabuzonen für den Hund sind in der Kindertagespflege unumgänglich (z. B. Küche, Ess- oder Schlafbereiche der Kinder).
  • Der Hund kann sich während der Betreuungszeiten in den „Hauptbewegungsräumen“ aufhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die Kinder niemals alleine mit dem Hund bleiben. Eine intensive Aufsicht muss gewährleistet sein. Wenn diese nicht gegeben ist, ist eine Trennung zwischen Hund und den Kindern herbeizuführen. Zugänge zu den Betreuungsräumen lassen sich durch ein Schutz- oder Treppengitter versperren.
  • „Kampfhunde“ müssen zwingend während der Betreuungszeiten getrennt von der Kindertagespflege gehalten werden.
  • Es gibt einen festgelegten ungestörten Rückzugs-, Schlaf- und Fressbereich für den Hund. Die artgerechte Haltung und ausreichende Bewegung des Hundes muss sichergestellt und mit dem Betreuungsauftrag der Kindertagespflege vereinbar sein.
  • Die Kindertagespflegeperson als Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hund auf Befehle „hört“. Der Besuch einer Hundeschule ist vor der Aufnahme von Tagespflegekindern dringend zu empfehlen.
  • Kinder sind anzuleiten, die Bedürfnisse des Tieres zu respektieren.
  • Die Kindertagespflegeperson unterstützt die Kinder im Umgang mit dem Tier (Berühren, Spielen) und ist anwesend, wenn Kinder und Hund zusammen sind.
  • Die 12 Verhaltensregeln des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) sind mit den Kindern entsprechend ihrem Alter und Entwicklungsstand wiederholt zu besprechen. 
  • Die Kindertagespflegeperson muss beachten, dass Knurren ein Warnsignal darstellt.
  • Den Hund nicht während des Schlafens stören!
  • Aus hygienischen Gründen ist täglich für die Sauberkeit im Betreuungsbereich zu sorgen z. B. Entfernung von Hundehaaren.
  • Nach dem Kontakt mit dem Hund, vor allem vor dem Essen, hat die Kindertagespflegeperson dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder sich die Hände gründlich waschen.
  • Kinder, die eine Hundehaarallergie haben, können nicht in eine Kindertagespflegestelle mit Hund aufgenommen werden.
  • Tierfutter, Tierspielzeuge und andere Utensilien lagern außerhalb der Reichweite der Kinder.
  • Die Kindertagespflegeperson muss regelmäßige Untersuchungen des Hundes beim Tierarzt durchführen lassen (z. B. Floh- und Zeckenprophylaxe, Wurmkuren und Impfungen gemäß den Empfehlungen des Tierarztes). Ein entsprechender Nachweis liegt vor.
  • Der Impfstatus des Kindes (Tetanusimpfung) ist bekannt.
  • Die Kindertagespflegeperson als Hundehalter gestaltet den Vertrag mit den Eltern entsprechend.
  • Der Kindertagespflegeperson wird empfohlen, eine ausreichende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Kinder mit Hunden nie unbeaufsichtigt - alleine und unbeobachtet – lassen!

Das ist besonders wichtig