Unterrichtung der Versicherten

Ein Informationsblatt der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Oben rechts ist das Logo der Unfallkasse NRW mit einem stilisierten Menschen und dem Text 'Unfallkasse Nordrhein-Westfalen'. Darunter steht: 'Der für Sie zuständige Unfallversicherungsträger ist die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen'. Weiterer Text: 'Arbeits- und Wegeunfälle melden Sie bitte sofort Ihrem Arbeitgeber, damit dieser die Unfallanzeige erstellen und an uns weiterleiten kann.' Darunter ist ein Kasten mit Kontaktinformationen der Unfallkasse NRW, Regionaldirektion Rheinland, inklusive Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Unten links steht die Webadresse www.unfallkasse.nr.de.

Nach § 138 SGB VII haben Sie als Unternehmer ihre bei Ihnen tätigen versicherten Beschäftigten darüber zu informieren, welcher Unfallversicherungsträger für das Unternehmen zuständig ist und an welchem Ort sich seine für Entschädigungen zuständige Geschäftsstelle befindet.

Wenn Sie ein Unternehmen im Rheinland sind können Sie einen entsprechenden Vordruck hier im pdf-Format herunterladen: Aushang

Wenn Sie ein Unternehmen in Westfalen-Lippe sind können Sie einen entsprechenden Vordruck hier im pdf-Format herunterladen: Aushang