Rehabilitation und Entschädigung

Wenn eine Frau oder ein Mann einen Unfall an seinem Arbeits-Platz hatte, muss er schnell wieder gesund werden. Damit er wieder arbeiten kann.

Auch Schul-Kinder müssen schnell wieder in die Schule gehen, wenn sie einen Unfall hatten.
Die Unfall-Kasse unterstützt alle nach einem Unfall beim Gesund-Werden. 
Und sie hilft diesen Menschen, dass sie sich wieder im Alltag zurecht-finden. 
Das nennt man Reha-bili-tation.

Es gibt die medizinische Reha-bili-tation:

Die Unfall-Kasse bezahlt Arzt, Krankenhaus, Medizin und Hilfs-mittel. Zum Beispiel einen Roll-stuhl.

Es gibt Leistungen zur Teilhabe am Arbeits-Leben:

Das bedeutet: Wenn eine Frau oder ein Mann nach dem Unfall an seinem alten Arbeit-Platz nicht mehr arbeiten kann, dann hilft die Unfall-Kasse dabei, dass sie oder er eine neue Arbeit lernt und einen Arbeits-Platz findet.

Es gibt Leistungen zur Teilhabe an der Gemeinschaft:

Das bedeutet: Jeder soll nach einem Unfall wieder selbst-ständig leben können. Deshalb baut die Unfall-Kasse zum Beispiel ein Haus um oder bezahlt ein umgebautes Auto.

Entschädigung:

Manchmal bleiben Schäden nach einer Berufs-Krankheit oder einem Arbeits-Unfall. Dann zahlt die Unfall-Kasse Verletzten-Geld oder eine Rente.

Manchmal sterben Menschen nach einem Arbeit-Unfall. Dann zahlt die Unfall-Kasse eine Hinter-bliebenen-Rente. Das nennt man Entschädigung.