Das Bild zeigt ein Flussdiagramm zur Selbstverwaltung der Unfallkasse NRW. In einem blauen Feld links ist die Vertreterversammlung dargestellt, die aus 24 Mitgliedern besteht (12 Arbeitnehmervertreter/-innen und 12 Arbeitgebervertreter/-innen). Diese beschließt den Haushalt und die Unfallverhütungsvorschriften der UK NRW. Ein blauer Pfeil verweist auf einen roten Bereich rechts, der den Vorstand zeigt, bestehend aus 8 Mitgliedern (4 Arbeitnehmervertreter/-innen und 4 Arbeitgebervertreter/-innen). Ein roter Pfeil führt zu einem grauen Bereich unten, der die Geschäftsführung zeigt. Diese bildet verschiedene Ausschüsse auf Vorschlag des Vorstands, darunter den Finanz- und Personalausschuss sowie Präventions- und Rehabilitationsausschüsse. Das Diagramm hebt den Prozess der Selbstverwaltung zur Förderung von Arbeitsschutz und Prävention hervor.
Die Selbstverwaltung der Unfallkasse NRW
Die Unfallkasse NRW erfüllt ihre Aufgaben selbstverwaltet. Dieses System hat sich seit langem bewährt. Hier werden Vertreter von Arbeitgebern und Versicherten in der Prävention, der Rehabilitation und Entschädigung sowie der Haushalts-und Rechnungsprüfung tätig und tragen so dazu bei, Kosten und Beiträge stabil zu halten oder zu senken, kurz gesagt auf wirtschaftliches Handeln zu achten. Die Vertreter von Arbeitgebern und Versicherten sind ehrenamtliche Repräsentanten, die jeweils für sechs Jahre gewählt sind.
Die Selbstverwaltungsorgane der Unfallkasse NRW sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Diese Organe haben die Möglichkeit bestimmte Aufgaben auf Ausschüsse zu übertragen.