Die Selbstverwaltung der Unfallkasse NRW
Die Unfallkasse NRW erfüllt ihre Aufgaben selbstverwaltet. Dieses System hat sich seit langem bewährt. Hier werden Vertreter von Arbeitgebern und Versicherten in der Prävention, der Rehabilitation und Entschädigung sowie der Haushalts-und Rechnungsprüfung tätig und tragen so dazu bei, Kosten und Beiträge stabil zu halten oder zu senken, kurz gesagt auf wirtschaftliches Handeln zu achten. Die Vertreter von Arbeitgebern und Versicherten sind ehrenamtliche Repräsentanten, die jeweils für sechs Jahre gewählt sind.
Die Selbstverwaltungsorgane der Unfallkasse NRW sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Diese Organe haben die Möglichkeit bestimmte Aufgaben auf Ausschüsse zu übertragen.