Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Abfallwirtschaft

Die Unfallkasse NRW informiert an dieser Stelle über Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Abfallwirtschaft. Im Sinne eines modernen Arbeitsschutzverständnisses greifen wir dazu die Zielrichtung der neuen Branchenregeln auf – passgenaue Arbeitsschutzmaßnahmen für die Abfallwirtschaft.

Wir stellen Ihnen umfangreiche Informationen und Arbeitshilfen zur Verfügung. Damit können Sie nicht nur Ihre Gefährdungsbeurteilung überprüfen, Sie finden auch zahlreiche Hinweise und Informationen, die Sie für die Erstellung von Betriebsanweisungen sowie für die Unterweisung und für die Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter verwenden können.

Treten Sie mit uns in einen Dialog. Die Arbeitshilfen sind durch die engen Kontakte mit unseren Mitgliedsbetrieben entstanden. Wenn Sie dazu Fragen, Hinweise oder aber auch Kritik haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und helfen mit, diese Arbeitshilfen weiterzuentwickeln.

Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe - TRBA 213 Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen - wurde überarbeitet und liegt jetzt in der Neufassung Juli 2021 vor. Eine Synopse zur Ausgabe 2005 finden Sie hier.

Lassen Sie sich von Ihrer sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung beraten, ob sich durch die neue TRBA betriebliche Änderungen ergeben können und die Gefährdungsbeurteilung (neben der erfolgten Beratung) noch weiter fortgeschrieben werden muss.

In Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Hessen stellt die Unfallkasse NRW Arbeitshilfen für die Unterweisung bei der Abfallentsorgung zur Verfügung.

Die Module bestehen jeweils aus

  • einem einführenden Clip
  • einem Vortrag, mit dem die angesprochenen Abläufe vertieft besprochen werden können
  • und Moderationshinweisen für die unterweisende Person

Die Clips wurden mit Unterstützung des Betriebshofs Bad Homburg und der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster gedreht. Ziel der Module ist die aktive Diskussion der Teilnehmer*innen und die Reflexion über die gezeigten Arbeitssituationen.

Rückwärtsfahrt (Clip)

Moderationshinweise Rückwärtsfahrt

Vortrag Rückwärtsfahrt

 

Schüttung (Clip)

Moderationshinweise Schüttung

Vortrag Schüttung

 

Trittbrettfahrt (Clip)

Moderationshinweise Trittbrettfahrt

Vortrag Trittbrettfahrt

 

Laden von Sperrmüll (Clip)

Moderationshinweise Laden von Sperrmüll

Vortrag Laden von Sperrmüll

 

Anwendungshinweise

Theorie und Praxis – kein Widerspruch!

Ein Blick über den Tellerrand - die Unfallkasse Hessen informiert in ihrem Portal für Sicherheit und Gesundheit „!nform“ zum Thema „Rückwärtsfahren bei der Abfallsammlung“. Der Artikel wendet sich an Bürgermeister*innen und andere Verantwortliche für Arbeitssicherheit.

Von DGUV Test (Prüf- und Zertifizierungsstelle – Verkehr und Landschaft) wurden die „Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Rückfahrassistenzsystemen für Nutzfahrzeuge“ veröffentlicht.

Die Unfallkasse NRW stellt für das Einweisen von Fahrzeugen einen Aufkleber im DIN A 5 Format zur Verfügung. Dieser ist für alle Betriebsbereiche geeignet und kann an Fahrzeugen angebracht werden. Der Aufkleber ist bei unseren Medienversand erhältlich. Die Bestellnummer lautet S 64.

Die Sammlung und Kultivierung von Schimmelpilzen ist ein bewährtes und seit langem praktiziertes Verfahren zur Beurteilung der Schimmelpilzbelastung und der Wirkung von Schutzmaßnahmen an Arbeitsplätzen [siehe auch Artikel unter Webcode N0904]. Unter dem Aspekt der sensibilisierenden Wirkung von Schimmelpilzen ist die Methode jedoch nur bedingt aussagekräftig, da nur kultivierbare Schimmelpilze in das Ergebnis eingehen.

Abgestorbene Schimmelpilze finden keinen Eingang in die Beurteilung und ein Rückschluss auf die Belastungshöhe durch das sensibilisierende Antigen ist so nicht möglich. Es ist somit von Interesse, mehr über Antigene an Arbeitsplätzen in Erfahrung zu bringen und Rückschlüsse auf das Verhältnis zu den kultivierbaren Schimmelpilzen zu ziehen. In einer Studie der Unfallkasse NRW und des Instituts für Prävention und Arbeitsmedizin der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (IPA) wurden an Arbeitsplätzen in der Abfallsammlung parallel zu den kultivierbaren Schimmelpilzen Staub, Endotoxin und diverse Antigene in schimmelpilzartigem Staub ermittelt. Den vollständigen Artikel aus der Zeitschrift "Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft" (www.gefahrstoffe.de) finden Sie hier.

Branchenregeln sind eine spezielle Form von DGUV Regeln. Sie setzen kein neues Recht, sondern stellen konkrete Präventionsmaßnahmen vor, mit denen die Verpflichtungen aus dem Vorschriftenwerk erfüllt werden können. Die fachlichen Empfehlungen in den Branchenregeln haben einen hohen Praxisbezug und beschreiben so ein Schutzniveau, dass als Maßstab der betrieblichen Präventionsarbeit gilt.

Für die Abfallwirtschaft sind folgenden Branchenregeln vorgesehen:

  • Abfallsammlung (DGUV Regel 114-601); erschienen im Oktober 2016
  • Abfallbehandlung (DGUV Regel 114-602); erschienen im Oktober 2016
  • Straßenreinigung (DGUV Regel 114-603); in Erarbeitung
  • Deponierung von Abfällen DGUV Regel 114-604); in Erarbeitung
  • Wertstoffhöfe und Schadstoffsammelstellen (DGUV Regel 114-605); in Erarbeitung

Die drei letztgenannten Branchenregeln sollen noch in diesem Jahr veröffentlicht werden.

Mit den Sensibilisierungshilfen stellt die Unfallkasse NRW eine neue Arbeitshilfe für die Prävention vor.

Diese werden aus dem aktuellen Tages- und Unfallgeschehen heraus entwickelt und können neben den Betriebsanweisungen für die Unterweisung und für die Information der Beschäftigten eingesetzt werden.

Die Sensibilisierungshilfen beschreiben grundlegende sicherheitsgerechte Verhaltensweisen, die die Beschäftigten bei der Abfallsammlung an den Tag legen sollten. Machen Sie deutlich, dass die Arbeitshilfen den betrieblichen Standard darstellen, der von den Beschäftigen angestrebt werden soll.

  • Die Sensibilisierungshilfe „Einweisen“ finden Sie hier
  • Die Sensibilisierungshilfe „Automatische Schüttungen“ finden Sie hier

Demografischer Wandel in der Abfallwirtschaft

Vortrag: Demografischer Wandel als Chance
Dr. Kerstin Bernholz, Entsorgungsbetriebe Essen

Vortrag: Arbeit und Altern
Dr. med. Eberhard Jacob,

Vortrag: AWB 50plus - Gemeinsam in die Zukunft
Rainer Foerges, AWB Köln

Die Unfallkasse NRW stellt für die Erstellung von Betriebsanweisungen für die Abfallsammlung Textbausteine zur Verfügung.

Die vielfältigen Tätigkeiten bei der Abfallsammlung bringen es mit sich, dass es eine große Anzahl möglicher Gefahren gibt und eine noch größere Anzahl von Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, die zur Gefahrenabwehr ergriffen werden können. Um hier den Überblick zu behalten wurden die Textbausteine auf den Grundlagen des Regelwerkes und den Erfahrungen der betrieblichen Praxis erstellt.  Sie umfassen die Bereiche „Gefahren für Mensch und Umwelt“ und „Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln“.

Die Textbausteine sind eine Hilfestellung. Sie beschreiben mögliche Inhalte einer Betriebsanweisung. Welche Inhalte nun mit welcher Formulierung bei der Erstellung einer konkreten betrieblichen Betriebsanweisung verwendet werden, muss eigenverantwortlich festgelegt werden.

Textbausteine Abfallsammlung