Unternehmerähnliche Personen

Die Unfallkasse NRW bietet Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften (z.B. AG, GmbH) regelmäßig wie Unternehmerinnen und Unternehmer selbständig tätig sind (unternehmerähnliche Personen), unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung an (§ 6 der Satzung der Unfallkasse). Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.
 

Ehrenamtliche Tätigkeit und bürgerschaftliches Engagement

Der Einsatz für Andere im Rahmen eines ehrenamtlichen Engagements verdient volle Anerkennung und umfangreichen Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Voraussetzung dafür ist, dass die Tätigkeit die Kriterien der Ehrenamtlichkeit erfüllt und die tätig werdende Person zu einer versicherten Personengruppe im Sinne des Gesetzes (Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VII) oder im Sinne der Satzung der Unfallkasse NRW gehört.

Den Antrag zur freiwilligen Versicherung für Ehrenamtsträger können Sie hier herunterladen: Antrag

Die Unfallkasse NRW hat hierzu eine umfangreiche Broschüre herausgegeben, die Sie hier herunterladen können.