Das persönliche Budget

Das persönliche Budget

Seit dem 1. Januar 2008 haben Versicherte nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit einen Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Dabei handelt es sich nicht um eine neue Leistung, sondern eine andere Form der Leistungsausführung. Mit dem Persönlichen Budget werden die Anstrengungen und Aktivitäten des Reha-Managements der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ergänzt. 

Das Persönliche Budget ermöglicht Menschen mit einem Bedarf an Leistungen zur Teilhabe und Rehabilitation, Geld anstatt einer Sachleistung zu erhalten. Sie können so selbst entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Leistungen in Anspruch nehmen. Dadurch werden diese Versicherten zum Käufer, Kunden oder gar zum Arbeitgeber und haben damit Einfluss auf die Art und Gestaltung der Leistung, die sie erhalten. Dies stärkt die Selbstbestimmung und Selbständigkeit der Versicherten und motiviert für die teilweise beschwerliche Rehabilitation. 

Ein Persönliches Budget wird immer nur auf Antrag erbracht. Dies bedeutet auch, dass niemand gezwungen werden kann, Leistungen in Form eines Persönlichen Budgets in Anspruch zu nehmen.

Grundlage des Persönlichen Budget ist eine Zielvereinbarung zwischen dem leistungsberechtigten Menschen (= Budgetnehmer) und der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (= Leistungsträger). Die Höhe des Persönlichen Budgets orientiert sich am Bedarf und soll die Höhe der bisherigen Sachleistungen nicht überschreiten.
 

Als Persönliches Budget können grundsätzlich alle Leistungen zur Teilhabe, sowie auch Pflegeleistungen der Unfallversicherung in Anspruch genommen werden. Dies schließt ergänzende Leistungen ein, für die sonst ein Anspruch auf Kostenerstattung bestanden hätte (Reisekosten, Haushaltshilfe, Kinderbetreuungskosten, Hilfsmittel, Energiemehrkosten).

Gute Erfahrungen hat die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen beispielsweise bei Pflegeleistungen im Rahmen einer intensiven häuslichen Pflege gemacht.

Beispiel aus der Praxis:

Der Versicherte B. ist seit einem Unfall vor über 20 Jahren ab dem Hals querschnittsgelähmt und rund um die Uhr auf fremde Hilfe angewiesen. In der Vergangenheit wurden alle Leistungen zeitaufwändig nach Vorlage aller Einzelnachweise abgerechnet.

Vor drei Jahren wurde zwischen der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen und dem Versicherten ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen und er erhält seine Leistungen seither in Form eines Persönlichen Budgets. Damit kann der Versicherte seinen Alltag entsprechend dem vereinbarten Verwendungsbereich (Pflege, Hilfsmittel, Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft) seinen Bedürfnissen entsprechend flexibel und selbständig gestalten. Zur Sicherstellung der Pflege und der häuslichen Versorgung hat er externe Hilfskräfte angestellt, die ihn auch bei Besorgungen, Arztbesuchen und Urlauben begleiten. Der Versicherte B. ist nicht mehr nur ein "Antragsteller", sondern in seiner Eigenverantwortung gestärkt und gefordert. Er ist insgesamt wesentlich zufriedener und auch der Kontakt zu den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen ist deutlich entspannter.


Wenn Sie Ihren Rehabilitationsprozess in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Unfallkasse NRW selbstbestimmt gestalten wollen oder eine Beratung über das Persönliche Budget wünschen, wenden Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw.  ihren Sachbearbeiter.