Hinweisgebersystem (HinSchG)
Die Unfallkasse NRW hat eine „Interne Meldestelle“ gemäß § 12 HinSchG eingerichtet.
Sie haben die Möglichkeit, uns Informationen über beobachtete Rechtsverstöße zu melden. Nach dem HinSchG stehen Ihnen hierzu verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Als interner Meldekanal steht Ihnen
I. die Datenübermittlung per Cryptshare zur Verfügung.
Hierüber wird die Vertraulichkeit der Daten (§ 8 HinSchG) gewährleistet.
Zu Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot (z.B. in Strafverfahren auf Verlangen der Straf-verfolgungsbehörden) wird auf § 9 HinSchG verwiesen.
Meldungen über die Meldekanäle werden Ihnen spätestens nach 7 Tagen bestätigt (§ 17 I HinSchG) und drei Monate nach der Bestätigung werden wir Sie über den Verfahrens-stand informieren (§ 17 II HinSchG).
Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihren Hinweis unter Wahrung des Vertraulichkeitsgrundsatzes gem. § 8 HinSchG, über Cryptshare abzugeben, rufen Sie bitte mit einem Browser die folgende Web-Anwendung auf:
https://cryptshare-unfallkasse-nrw.de
Dem folgenden Link können Sie den konkreten Verfahrensablauf entnehmen:
Verfahrensbeschreibung Cryptshare
und senden Ihren Hinweis an die folgende Mailadresse: (Seite 10 - Verfahrensbeschreibung)
Hinweisgebersystem@unfallkasse-nrw.de
Wichtig ist, dass Sie uns das Passwort (Seite 16 – Verfahrensbeschreibung) nicht per Mail, sondern auf dem Postweg an folgende Adresse senden:
Unfallkasse NRW
Hinweisgebersystem
Moskauer Str. 18
40227 Düsseldorf
Alternativ steht Ihnen weiterhin
II. der „Anonyme Zugang“ (§ 16 I Satz 4 HinSchG) zur Verfügung
Dieses Vorgehen birgt selbstverständlich die Nachteile, dass weder Rückfragen noch Rückmeldungen möglich sind.
Sollten Sie sich dafür entscheiden, Ihren Hinweis über den anonymen Zugang abzugeben, schildern Sie bitte den Sachverhalt, zu dem Sie sich äußern möchten, in dem Feld unten.