Durchgangsärzte
Durchgangsärzte (D-Ärzte) sind von den Landesverbänden der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestellte Fachärzte für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen Kenntnissen und Erfahrungen auf dem gesamten Gebiet der Unfallmedizin.
Ist der D-Arzt an einem Krankenhaus oder einer Klinik tätig, muss er über die Zusatzbezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“ verfügen.
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