Brandschutz

Mit der Entstehung eines Brandes muss jederzeit gerechnet werden. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar. So urteilte das Oberverwaltungsgericht Münster im Dezember 1987.

Grossbrand
Foto: pitopia/Karin Jähne

Um sich nicht nur auf sein Glück zu verlassen hat der Unternehmer durch geeignete Brandschutzmaßnahmen die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung und das Ausmaß des Brandschadens in seinem Betrieb auf ein akzeptables Restrisiko zu minimieren. Diese Maßnahmen werden oftmals in folgende Bereiche unterteilt:

Maßnahmen