Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Die berufliche Rehabilitation


Zu den wesentlichen Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung zählen die berufsfördernden Leistungen. Sie sind Bestandteil einer umfassenden Rehabilitation und werden, wie die Heilbehandlung, mit allen geeigneten Mitteln durchgeführt. Eine unserer Zielsetzungen ist es, Sie unter Berücksichtigung der Schwere der Unfallfolgen oder der Berufskrankheit möglichst auf Dauer wieder beruflich einzugliedern. In eine zukunftsorientierte Rehabilitation sind technische Fortschritte und betriebswirtschaftliche Neuerungen einfließen zu lassen, damit Sie entsprechend Ihrer Eignung, Neigung und persönlichen Leistungsfähigkeit dem Arbeitsmarkt wieder wettbewerbsfähig zur Verfügung stehen.

Über Art, Umfang und Durchführung der in Betracht zu ziehenden Rehabilitationsmaßnahmen haben wir nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

Unsere besonders ausgebildeten und hauptamtlich tätigen Rehabilitationsberater besuchen Sie bereits während der stationären Behandlung am Krankenbett und geben wichtige Hinweise auf die jeweils erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen. Ein von allen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung organisiertes "Sammelbesuchsverfahren" stellt sicher, dass jeder Versicherte in Krankenhausbehandlung möglichst schnell und ohne Rücksicht auf unterschiedliche Zuständigkeiten der Versicherungsträger von einem Rehabilitationsberater aufgesucht wird.
 

Umfang der berufsfördernden Leistungen


Die vom Unfallversicherungsträger zu erbringenden berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation umfassen insbesondere:

  • Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich der Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme
  • Berufsvorbereitung einschließlich der wegen eines Gesundheitsschadens erforderlichen Grundausbildung
  • Berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung und Umschulung einschließlich des zur Inanspruchnahme dieser Leistungen erforderlichen schulischen Abschlusses
  • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung einschließlich der Vorbereitung hierzu oder zur Entwicklung der geistigen und körperlichen Fähigkeiten vor Beginn der Schulpflicht
  • Arbeits- und Berufsförderung im Eingangsverfahren und im Arbeitstrainingsbereich einer anerkannten Werkstatt für Behinderte


Ein Beispiel für die berufliche Rehabilitation:

Susanne L., 30, machte Ihre Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin in einem städtischen Klinikum viel Spaß. Doch ihre Motivation bekam schnell einen Dämpfer. Denn bereits wenige Wochen nach Beginn ihrer Ausbildung entwickelte sich ein Ekzem an ihren Händen bei Kontakt mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.

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