Aufbau und Struktur der Unfallkasse NRW
Die Unfallkasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Die Organe der Selbstverwaltung sind der Vorstand und die Vertreterversammlung. Diese Gremien sind paritätisch mit ehrenamtlich tätigen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt.
Die Organe der Selbstverwaltung sind der Vorstand und die Vertreterversammlung. Diese Gremien sind paritätisch mit ehrenamtlich tätigen Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt.
Die Vertreterversammlung stellt das "Parlament" der Unfallkasse NRW dar. Sie beschließt die Satzung, die Unfallverhütungsvorschriften, den Haushalt und wählt den Vorstand. Die Mitglieder der Vertreterversammlung werden in den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen gewählt. Der Vorstand legt die Grundsätze der Verwaltung fest und stellt den Haushalts- und Stellenplan auf.
Die laufenden Geschäfte der Verwaltung
Die laufenden Geschäfte der Verwaltung werden hauptamtlich von der Geschäftsführung der Unfallkasse wahrgenommen. Rund 750 Beschäftigte arbeiten an verschiedenen Standorten in NRW. Unfallsachbearbeiter, Berufshelfer, Juristen, Chemiker, Physiker, Ingenieure, Pädagogen und Arbeitsmediziner kümmern sich dort um die Belange der Versicherten.