Gefährliche Stoffe und Produkte in der Kindertagespflege
Warum ist das Thema wichtig?
- Unfallgeschehen mit schwerwiegenden Folgen
- Säuglinge und Kleinkinder nehmen in ihrer oralen Phase fast alles in den Mund, was sie zu greifen bekommen.
- Kinder sind neugierig, unternehmungslustig und erfinderisch, um an scheinbar Unerreichbares zu gelangen.
- Erwachsene nehmen oft nicht wahr, dass von alltäglichen Gegenständen, wie z. B. von Medikamenten, Putzmitteln, lösemittelhaltigen Klebstoffen und Kosmetikartikeln, Gefahren für die Kinder ausgehen können.
- Gefährliche Stoffe und Produkte sind für Kinder in der Regel nicht von ungefährlichen zu unterscheiden.
- Farben, Formen und Materialbeschaffenheit der Produkte können auf Kinder einen großen Reiz ausüben.
- Kleinkindern fehlt je nach Alter und Entwicklungsstand
- ein Regelverständnis sowie
- ein Gefahrenbewusstsein.
Foto: Africa Studio
Welche Gefährdungen sind möglich?
- Vergiftungen (durch Verschlucken, Einatmen, Aufnahme über die Haut)
- Reizungen/Verätzungen
- Allergische Reaktionen
- Verkleben von z. B. Hautpartien oder Augenlidern
- Verbrennungen
Handlungsanleitung für die Praxis
- Bewusstmachen, welche Stoffe und Produkte eine Gefahr für Kinder darstellen und zu
- Vergiftungen,
- Reizungen/Verätzungen,
- allergischen Reaktionen,
- Verklebungen,
- Verbrennungen führen können.
- Haushaltscheck im Aufenthaltsbereich der Kinder durchführen:
- Bestandsaufnahme gefährlicher Stoffe und Produkte durchführen
- Gefahrensymbole und –hinweise sowie Sicherheitshinweise auf den Verpackungen beachten
- Entsorgung oder Sicherung gefährlicher Stoffe oder Produkte
- Bei Neuanschaffungen ungefährlichere Alternativen prüfen, wie z. B.:
- lösungsmittelfreie Farben, Lacke, Klebstoffe
- feste Grillanzünder auf pflanzlicher Basis
- mechanischer statt chemischer Abflussreinigung
- Lampenöle auf Basis von Rapsöl
- Gefährliche Stoffe und Produkte müssen gesichert aufbewahrt werden.
- Medikamente sind grundsätzlich unter Verschluss aufzubewahren.
- Medikamente niemals als „Bonbons“ oder „bunten Saft“ bezeichnen.
- Keine gefährlichen Stoffe und Produkte neben Lebensmitteln aufbewahren.
- In Lebensmittelbehältern, wie z. B. Getränkeflaschen, Joghurt- und Marmeladengläsern, dürfen ausschließlich Lebensmittel aufbewahrt werden.
- Gefährliche Stoffe und Produkte müssen in der Originalverpackung belassen werden.
- Notfallnummern gut sichtbar aushängen und im Mobiltelefon speichern:
- Giftnotzentrale NRW: 0228 – 19240
- Notruf: 112
- Eltern (ggf. Angehörige) informieren
- Ebenfalls zu beachten sind folgende Handlungsanleitungen:
- Pflanzen
- Kleinteile/Lebensmittel
Das ist besonders wichtig
Bewusstmachen, welche Stoffe und Produkte eine Gefahr für Kinder darstellen.
Gefährliche Stoffe und Produkte müssen gesichert aufbewahrt werden.
Notfallnummern gut sichtbar aushängen und im Mobiltelefon speichern.
Weiterführende Informationen
- DGUV Vorschrift 82 Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen
- DGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtung
- DGUV Information 202-005 Kindertagespflege - damit es allen gut geht
- DGUV Information 202-023 Giftpflanzen. Beschauen, nicht kauen!
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Informationszentrale gegen Vergiftungen
Diese Informationen können Sie hier als pdf-Datei herunterladen: Gefährliche Stoffe und Produkte in der Kindertagespflege