Gefährliche Stoffe und Produkte in der Kindertagespflege
Warum ist das Thema wichtig?
- Unfallgeschehen mit schwerwiegenden Folgen
- Säuglinge und Kleinkinder nehmen in ihrer oralen Phase fast alles in den Mund, was sie zu greifen bekommen.
- Kinder sind neugierig, unternehmungslustig und erfinderisch, um an scheinbar Unerreichbares zu gelangen.
- Erwachsene nehmen oft nicht wahr, dass von alltäglichen Gegenständen, wie z. B. von Medikamenten, Putzmitteln, lösemittelhaltigen Klebstoffen und Kosmetikartikeln, Gefahren für die Kinder ausgehen können.
- Gefährliche Stoffe und Produkte sind für Kinder in der Regel nicht von ungefährlichen zu unterscheiden.
- Farben, Formen und Materialbeschaffenheit der Produkte können auf Kinder einen großen Reiz ausüben.
- Kleinkindern fehlt je nach Alter und Entwicklungsstand
- ein Regelverständnis sowie
- ein Gefahrenbewusstsein.

Foto: Africa Studio
Welche Gefährdungen sind möglich?
- Vergiftungen (durch Verschlucken, Einatmen, Aufnahme über die Haut)
- Reizungen/Verätzungen
- Allergische Reaktionen
- Verkleben von z. B. Hautpartien oder Augenlidern
- Verbrennungen
Handlungsanleitung für die Praxis
- Bewusstmachen, welche Stoffe und Produkte eine Gefahr für Kinder darstellen und zu
- Vergiftungen,
- Reizungen/Verätzungen,
- allergischen Reaktionen,
- Verklebungen,
- Verbrennungen führen können.
- Haushaltscheck im Aufenthaltsbereich der Kinder durchführen:
- Bestandsaufnahme gefährlicher Stoffe und Produkte durchführen
- Gefahrensymbole und –hinweise sowie Sicherheitshinweise auf den Verpackungen beachten
- Entsorgung oder Sicherung gefährlicher Stoffe oder Produkte
- Bei Neuanschaffungen ungefährlichere Alternativen prüfen, wie z. B.:
- lösungsmittelfreie Farben, Lacke, Klebstoffe
- feste Grillanzünder auf pflanzlicher Basis
- mechanischer statt chemischer Abflussreinigung
- Lampenöle auf Basis von Rapsöl
- Gefährliche Stoffe und Produkte müssen gesichert aufbewahrt werden.
- Medikamente sind grundsätzlich unter Verschluss aufzubewahren.
- Medikamente niemals als „Bonbons“ oder „bunten Saft“ bezeichnen.
- Keine gefährlichen Stoffe und Produkte neben Lebensmitteln aufbewahren.
- In Lebensmittelbehältern, wie z. B. Getränkeflaschen, Joghurt- und Marmeladengläsern, dürfen ausschließlich Lebensmittel aufbewahrt werden.
- Gefährliche Stoffe und Produkte müssen in der Originalverpackung belassen werden.
- Notfallnummern gut sichtbar aushängen und im Mobiltelefon speichern:
- Giftnotzentrale NRW: 0228 – 19240
- Notruf: 112
- Eltern (ggf. Angehörige) informieren
- Ebenfalls zu beachten sind folgende Handlungsanleitungen:
- Pflanzen
- Kleinteile/Lebensmittel
Bewusstmachen, welche Stoffe und Produkte eine Gefahr für Kinder darstellen. Gefährliche Stoffe und Produkte müssen gesichert aufbewahrt werden. Notfallnummern gut sichtbar aushängen und im Mobiltelefon speichern.
Weiterführende Informationen
- DGUV Vorschrift 82 Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen
- DGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtung
- DGUV Information 202-005 Kindertagespflege - damit es allen gut geht
- DGUV Information 202-023 Giftpflanzen. Beschauen, nicht kauen!
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Informationszentrale gegen Vergiftungen
- Aktion Das Sichere Haus (DSH)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. (BAG)
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
Diese Informationen können Sie hier als pdf-Datei herunterladen: Gefährliche Stoffe und Produkte in der Kindertagespflege