Treppen in der Kindertagespflege
Warum ist das Thema wichtig?
- Viele Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder in einem Haus mit mehreren Etagen oder wohnen in höheren Etagen eines Mietshauses.
- Treppen üben auf Kinder einen großen Reiz aus (hoch/runter, hüpfen, springen, verstecken, etc.).
- Mit zunehmender Beweglichkeit erkunden bereits Krabbelkinder gerne Treppen.
- Die Treppe gilt als gefährlicher Verkehrsweg. Kinder können die Treppe hinabstürzen, z. B. weil sie abgelenkt sind, toben oder weil keine Hand zum Festhalten da ist.
- (Treppen-) Stürze zählen zu den häufigsten Unfallursachen.
- In der Altersgruppe der Ein- bis Zweijährigen sind Treppenstürze die häufigste Ursache für Kopfverletzungen.
- Stolper- und Sturzunfälle können schwerwiegende Folgen haben.
- Fehlendes Gefahrenbewusstsein und Regelverständnis je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder.

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Welche Gefährdungen sind möglich?
- Treppe hinunterfallen
- Absturz an einer Treppe z. B. aufgrund von
- unzureichenden Brüstungshöhen oder
- offenen Stellen innerhalb der Treppe. Ein Hindurchfallen/Hinabstürzen ist möglich.
- Schwere Kopfverletzungen, Knochenbrüche
- Genickbruch/Tod
- Verletzungen an Körper- oder Kopffangstellen, z. B. durch
- unzureichende Abstände innerhalb der Brüstung oder
- offene Treppenstufen
Handlungsanleitung für die Praxis
- Im Aufenthaltsbereich der Kleinkinder werden Treppen durch Treppenschutzgitter gesichert.
- Bei Treppenabgängen mit einer Absturzhöhe ab 1 m sind Umwehrungen/Brüstungen anzubringen.
- Das Kind - je nach Alter und Entwicklungsstand - anleiten, eine Treppe vorwärts hinauf- und rückwärts wieder hinunter zu krabbeln. Hierbei Aufsicht führen und den Treppenaufgang und -abgang des Kindes durch „Hinterhergehen“ sichern.
- Die Treppe muss einen Handlauf besitzen, an der sich die Tagespflegeperson festhalten kann.
- Eine Treppe muss Sicherungsmöglichkeiten besitzen, an denen sich die (Klein-) Kinder beim Hinauf- oder Hinuntergehen festhalten können. Optimale Lösung: Wandseitiger Handlauf für Kleinkinder in ca. 60 cm Höhe.
- Treppengeländer und Brüstungen können nicht überklettert werden. Es dürfen keine Steig- und Kletterhilfen, wie z. B. Stühle, Tische, Blumenkübel, in der Nähe stehen.
- Treppengeländer können, z. B. durch vertikale Verstrebungen nicht überklettert werden.
- Die Verstrebungen des Geländers und die Abstände zwischen den Treppenstufen sind so gestaltet, dass ein Kinderkopf nicht hindurch passt (z. B. durch Setzstufen).
- Abstandmaße sind wie folgt auszuführen:
- Kinder unter 3 Jahren nicht größer als 8,9 cm
- Kinder ab 3 Jahren nicht größer als 11 cm.
- An der Treppe sind Öffnungen, z. B. zwischen Treppe und Wand, so zu sichern, dass die (Klein-) Kinder nicht hindurch fallen können (z. B. durch Netze, Leisten).
- Kinder tragen beim Begehen der Treppe z. B. Antirutschsocken oder Hausschuhe, die fest am Fuß sitzen und rutschfest sind.
- Sicherungsmöglichkeiten ggf. mit dem Vermieter besprechen.
Kinder nicht unbeaufsichtigt auf die Treppen lassen. Treppen gegen Fangstellen und Absturzgefahren sichern.
Weiterführende Informationen
- DGUV Vorschrift 82 Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen
- DGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtung
- DGUV Information 202-005 Kindertagespflege – damit es allen gut geht
- DGUV Information 208-005 Treppen
- Unfallkasse NRW
- Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. (BAG)
- Sicherheits-Checkliste: Flur, Garten, Garage, Keller
- Expertise zum Modul Unfallverhütung und Kindersicherheit in der Kindertagespflege
- Aktion Das sichere Haus e.V. (DSH)
Diese Informationen können Sie hier als pdf-Datei herunterladen: Treppen in der Kindertagespflege