Treppen in der Kindertagespflege

Warum ist das Thema wichtig?

  • Viele Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder in einem Haus mit mehreren Etagen oder wohnen in höheren Etagen eines Mietshauses.
  • Treppen üben auf Kinder einen großen Reiz aus (hoch/runter, hüpfen, springen, verstecken, etc.).
  • Mit zunehmender Beweglichkeit erkunden bereits Krabbelkinder gerne Treppen.
  • Die Treppe gilt als gefährlicher Verkehrsweg. Kinder können die Treppe hinabstürzen, z. B. weil sie abgelenkt sind, toben oder weil keine Hand zum Festhalten da ist.
  • (Treppen-) Stürze zählen zu den häufigsten Unfallursachen.
  • In der Altersgruppe der Ein- bis Zweijährigen sind Treppenstürze die häufigste Ursache für Kopfverletzungen. 
  • Stolper- und Sturzunfälle können schwerwiegende Folgen haben.
  • Fehlendes Gefahrenbewusstsein und Regelverständnis je nach Alter und Entwicklungsstand der Kinder.

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Welche Gefährdungen sind möglich?

  • Treppe hinunterfallen
  • Absturz an einer Treppe z. B. aufgrund von
     
    • unzureichenden Brüstungshöhen oder
    • offenen Stellen innerhalb der Treppe. Ein Hindurchfallen/Hinabstürzen ist möglich.
  • Schwere Kopfverletzungen, Knochenbrüche
  • Genickbruch/Tod
  • Verletzungen an Körper- oder Kopffangstellen, z. B. durch
     
    • unzureichende Abstände innerhalb der Brüstung oder
    • offene Treppenstufen

Handlungsanleitung für die Praxis

  • Im Aufenthaltsbereich der Kleinkinder werden Treppen durch Treppenschutzgitter gesichert.
  • Bei Treppenabgängen mit einer Absturzhöhe ab 1 m sind Umwehrungen/Brüstungen anzubringen.
  • Das Kind - je nach Alter und Entwicklungsstand - anleiten, eine Treppe vorwärts hinauf- und rückwärts wieder hinunter zu krabbeln. Hierbei Aufsicht führen und den Treppenaufgang und -abgang des Kindes durch „Hinterhergehen“ sichern.
  • Die Treppe muss einen Handlauf besitzen, an der sich die Tagespflegeperson festhalten kann.
  • Eine Treppe muss Sicherungsmöglichkeiten besitzen, an denen sich die (Klein-) Kinder beim Hinauf- oder Hinuntergehen festhalten können. Optimale Lösung: Wandseitiger Handlauf für Kleinkinder in ca. 60 cm Höhe.
  • Treppengeländer und Brüstungen können nicht überklettert werden. Es dürfen keine Steig- und Kletterhilfen, wie z. B. Stühle, Tische, Blumenkübel, in der Nähe stehen.
  • Treppengeländer können, z. B. durch vertikale Verstrebungen nicht überklettert werden.
  • Die Verstrebungen des Geländers und die Abstände zwischen den Treppenstufen sind so gestaltet, dass ein Kinderkopf nicht hindurch passt (z. B. durch Setzstufen). 
  • Abstandmaße sind wie folgt auszuführen:
    • Kinder unter 3 Jahren nicht größer als 8,9 cm
    • Kinder ab 3 Jahren nicht größer als 11 cm.
  • An der Treppe sind Öffnungen, z. B. zwischen Treppe und Wand, so zu sichern, dass die (Klein-) Kinder nicht hindurch fallen können (z. B. durch Netze, Leisten).
  • Kinder tragen beim Begehen der Treppe z. B. Antirutschsocken oder Hausschuhe, die fest am Fuß sitzen und rutschfest sind.
  • Sicherungsmöglichkeiten ggf. mit dem Vermieter besprechen.

Kinder nicht unbeaufsichtigt auf die Treppen lassen. Treppen gegen Fangstellen und Absturzgefahren sichern.

Das ist besonders wichtig