Fenster und Türen in der Kindertagespflege
Warum ist das Thema wichtig?
- Unfallgeschehen mit schwerwiegenden Folgen, z. B. Fensterstürze
- Fenster sind für Kinder reizvoll, da sie beobachten können, was draußen vor sich geht.
- Fensterbänke und Einrichtungsgegenstände können zum Klettern einladen.
- Kleinkindern fehlt je nach Alter und Entwicklungsstand
- Regelverständnis,
- ein Gefahrenbewusstsein,
- räumliches Denken.
- Der Körperschwerpunkt liegt bei Kleinkindern oberhalb der Körpermitte, daher stürzen sie schneller kopfüber.
- Glasscheiben, wie z. B. Ganzglastüren oder bodentiefe Fenster, sind durchsichtige Flächen, die je nach Lichteinfall von Kindern und Erwachsenen nicht wahrgenommen werden.
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Fenster in der Wohnung sollten bei Anwesenheit von Kindern nur in Kippstellung geöffnet werden.
Welche Gefährdungen sind möglich?
- Herunterfallen/Absturz
- Einklemmen/Quetschen
- (Schnitt-) Verletzungen
- Dagegenlaufen/Anstoßen
Fenster in Räumen, in denen sich Kinder regelmäßig aufhalten, werden gegen unbefugtes vollständiges Öffnen beispielsweise mit einem abschließbaren Fenstergriff gesichert.
Handlungsanleitung für die Praxis
- Räume, in denen sich Kinder regelmäßig aufhalten, verfügen über Tageslicht und gute Lüftungsmöglichkeiten.
- Fenster in Räumen, in denen sich Kinder regelmäßig aufhalten, werden gegen unbefugtes vollständiges Öffnen beispielsweise mit einem abschließbaren Fenstergriff gesichert.
- Sonstige Fenster in der Wohnung sollten bei Anwesenheit von Kindern nur in Kippstellung geöffnet werden.
- Fensterbänke sind gegen Erklettern zu sichern.
- Für regelmäßiges Stoßlüften in den Aufenthaltsräumen der Kinder ist zu sorgen. Dabei muss darauf geachtet werden, dass Gefahren wie z. B. Absturz, Stoßen, Verlassen in die ungesicherte Umgebung verhindert werden.
- Die Tür zum Balkon bzw. zur Terrasse ist so gesichert, dass Kinder diese nicht ohne Aufsicht betreten können. Sicherheitsmaßnahmen wie z. B. Kinderschutzgitter, Sicherheitsriegel oder eine abschließbare Balkon- bzw. Terrassentür schützen vor unbefugtem Öffnen.
- In Aufenthaltsbereichen von Kindern müssen zugängliche Verglasungen bis in eine Höhe von 2 m so beschaffen sein, dass Verletzungsgefahren durch Glasbruch vermieden werden. Zugängliche Verglasungen müssen für Erwachsene und Kinder sichtbar sein.
- Türen sind gegen Zufallen oder Zuschlagen zu sichern. Kinder können sich insbesondere Finger zwischen Tür und Türrahmen sowohl an der Hauptschließkante (Klinkenseite) als auch an der Nebenschließkante (Scharnierseite) einklemmen. Sicherungsmaßnahmen können beispielsweise Türstopper, Klemmschutz oder verschlossene Türen sein.
- Es ist zu verhindern, dass Kinder sich oder andere ein- oder ausschließen können.
- Spitze, eckige Kanten an Fensterbänken sind zu sichern z. B. mit einem Ecken- und Kantenschutz.
- Räume, in denen keine Betreuung vorgesehen ist, bzw. in denen ggf. für Kinder gefährliche Produkte aufbewahrt werden, sollten grundsätzlich verschlossen sein, damit Kinder sie nicht unbeobachtet betreten können.
- Wird das Bad von Kindern genutzt, muss die Badezimmertür von außen zu öffnen sein.
- Ebenfalls zu beachten sind folgende Handlungsanleitungen:
- Balkone/ Terrassen
- Verglasungen
Zugängliche Glasflächen im Aufenthaltsbereich der Kinder sind zu kennzeichnen und gegen Glasbruch zu sichern.
Weiterführende Informationen
- DGUV Vorschrift 82 Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen
- DGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtung
- DGUV Information 202-005 Kindertagespflege - damit es allen gut geht
- DGUV Information 202-087 Mehr Sicherheit bei Glasbruch
- DGUV Information 208-014 Glastüren, Glaswände
- DGUV FBVW-502 SARS-CoV-2 Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen
- DIN EN 14449 Glas im Bauwesen – Verbundglas und Verbundsicherheitsglas
- Unfallkasse NRW
- Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. (BAG)
- Aktion Das Sichere Haus (DSH)
Diese Informationen können Sie hier als pdf-Datei herunterladen: Fenster und Türen in der Kindertagespflege
Stand Juni 2022