Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Die soziale Rehabilitation


Um das optimale Rehabilitationsziel zu erreichen, steht eigenständig und unabhängig neben den anderen Bereichen der Rehabilitation die sogenannte "Soziale Rehabilitation".

Sie kann unabhängig von der Durchführung der Heilbehandlung oder den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden.
 
Die Leistungen der sozialen Rehabilitation umfassen insbesondere die 

  • Kraftfahrzeughilfe,
  • Wohnungshilfe (Umbau),
  • Beratung sowie sozialpädagogische und psychologische Betreuung,
  • Haushaltshilfe,
  • Reisekosten,
  • ärztlich verordneter Rehabilitationssport in Gruppen,
  • Übernahme von Kosten, die mit den berufsfördernden Leistungen in unmittelbarem Zusammenhang stehen und
  • sonstige Leistungen zur Erreichung und zur Sicherstellung des Rehabilitationserfolges.


Die soziale Rehabilitation soll die Auswirkungen der Behinderung im Bereich des gesellschaftlichen Lebens ausgleichen. Den Versicherten soll die Möglichkeit gegeben werden, trotz ihrer Behinderung weiterhin am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen. Hier können beispielsweise Hilfen gewährt werden, die Ihre Mobilität gewährleisten.