Leistungen zur medizinischen Rehabilitation

Nach einem Arbeitsunfall werden Sie qualifiziert medizinisch versorgt. Der von der Unfallversicherung bestellte Durchgangsarzt legt die Art der (weiteren) Behandlung fest. Als Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie mit besonderen unfallmedizinischen Kenntnissen verfügt er in der Unfallklinik oder in seiner Praxis über spezielle personelle und technische Voraussetzungen.

Versicherte mit schweren Verletzungen oder Berufskrankheitsfolgen werden in besonderen Kliniken behandelt, an die bezüglich Einrichtung und fachlicher Qualifikation der Ärzte und Mitarbeiter besonders hohe Ansprüche gestellt werden.

Die Ärzte können auf ein vielfältiges Angebot an Leistungen zurückgreifen. Zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation gehören insbesondere:

  • die Erstversorgung,
  • die ärztliche und zahnärztliche Versorgung,
  • die Versorgung mit Arznei-, Verbands-, und Heilmitteln, einschließlich Krankengymnastik, Bewegungs-, Sprach- und Beschäftigungstherapie, Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
  • orthopädische und andere Hilfsmittel,
  • die häusliche Krankenpflege,
  • die Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen

Ein Beispiel für die medizinische Rehabilitation:

Andreas M. war Teilnehmer einer berufsvorbereitenden
Bildungsmaßnahme bei einer Gesellschaft
für Arbeitsförderung im Rahmen von Hartz IV (1-Euro-Job).

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Eine Frau im Rollstuhl trägt eine Beinprothese und zieht ein rotes Kleid an. Sie spricht mit einer Ärztin in weißem Kittel, die neben ihr kniet und auf einem Klemmbrett Notizen macht. Der Hintergrund zeigt eine moderne Glasfassade. Das Bild illustriert Prävention und Nachsorge im Arbeitsschutz, relevant für die Unfallkasse NRW.