Häusliche Pflegepersonen

Gesetzlich unfallversichert sind Pflegepersonen (z. B. Familien-angehörige, Freunde, Nachbarn etc.), die eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 (im Sinne der Pflegeversicherung) wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung pflegen.

Der Versicherungsschutz besteht automatisch (von Gesetzes wegen) und ist für die Versicherten beitragsfrei. Die Kosten werden von den Kommunen getragen.

Versichert sind

  • pflegerische Maßnahmen in den Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  • Hilfen zur Haushaltsführung
  • die Teilnahme an Pflegekursen sowie
  • die mit den Pflegetätigkeiten zusammenhängenden Wege.

Eine Anmeldung der Pflegeperson muss in diesem Fall bei der Unfallkasse NRW/der Minijob-Zentrale nicht erfolgen. Sofern die o.a. Voraussetzungen nicht vorliegen, handelt es sich um eine Beschäftigung, die bei uns bzw. der Minijob-Zentrale zu melden ist. (Privathaushalte)

Portal: Gesundheitsschutz für pflegende Angehörige

 

Weitere Informationen

Bundesministerium für Gesundheit

dazugehöriger YouTube-Kanal

Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen