elektronische Unfallanzeige

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind nach § 2 UVAV (Unfallversicherungs-Anzeigenverordnung) seit dem 01.01.2024 grundsätzlich durch elektronische Datenübertragung anzuzeigen. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind verpflichtet, den Anzeigepflichtigen für die gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung einen elektronischen Zugang zur Verfügung zu stellen.

Im Bereich der Schülerunfallversicherung (für Schulen und Kindertageseinrichtungen) besteht über das Extranet diesbezüglich die Möglichkeit, Unfälle über die „elektronische Unfallanzeige“ direkt an uns zu melden. Nähere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie auf in unserem Internetauftritt unter dem Webcode: S0606.

Sollten Sie persönliche Zugangsdaten zum Extranet benötigen, setzen Sie sich bitte mit dem Bereich Unternehmensbetreuung in Verbindung unter der Tel. 0211 9024-1466 oder per E-Mail: mitglieder(at)unfallkasse-nrw.de.

Weiterhin können über das Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) Unfallmeldungen an uns übermittelt werden. 

Die Mitgliedsnummer der Einrichtung finden Sie auf unseren Schreiben unter „Mein Zeichen“. Der Benutzername beginnt mit Ihrer Mitgliedsnummer zzgl. dem Zusatz -001.
Sollten Sie kein Schreiben vorliegen haben, melden Sie sich bitte unter 0211-9024-1466.

Bitte kontrollieren Sie das mit den Zugangsdaten übermittelte Kennwort. Sollte der Zugang trotzdem nicht funktionieren können Sie sich an unsere technischen Ansprechpartner wenden (Tel. 0211 2808-2597).

Bitte melden Sie sich umgehend, wir werden Ihnen das Passwort mitteilen, sofern es von Ihnen nicht individuell geändert wurde oder Ihnen neue Zugangsdaten übersenden.

Es liegt in der Verantwortung der Einrichtung wer und wie viele Personen mit der Kennung  Zugang haben. In Ihrem Account besteht grundsätzlich die Möglichkeit 998 zusätzliche Benutzer anzulegen.

Die Einrichtung entscheidet selbst, welche Personen berechtigt sind, die Unfallanzeigen zu erstellen.

Bei der elektronischen Unfallanzeige ist eine Unterschrift nicht erforderlich. Durch die Zugangsdaten ist der Ersteller der Unfallanzeige verifiziert. Sollte der Versand der Unfallanzeige nicht ohne vorherige Zustimmung der Schulleitung erfolgen, ist hier ein internes Verfahren bei Ihnen abzustimmen.

Es ist im Innenverhältnis der Einrichtung ein Verfahren sicherzustellen, ggf. ist die Schulleitung als neuer Benutzer anzulegen.

Der Träger kann sich von seiner Einrichtung als zusätzlichen Benutzer anlegen lassen. Mit diesem Zugang können alle Unfallanzeigen der Einrichtung eingesehen werden.

Die regionale Verteilung der Unfallanzeigen erfolgt intern bei der Unfallkasse NRW.

In Ihrem Extranetaccount finden Sie unter dem Menüpunkt Übersicht aller bereits beendeten Unfallmeldungen alle übermittelten Unfallanzeigen der letzten 2 Jahre.

Eine abgesandte Unfallanzeige kann nicht mehr geändert werden. Hier ist eine neue Unfallanzeige unter Hinweis auf die Korrektur erforderlich.

Unter dem Menüpunkt Übersicht aller bereits beendeten Unfallmeldungen haben Sie die Möglichkeit die übermittelten Unfallanzeigen auszudrucken oder zu exportieren.

Eine elektronisch übermittelte Unfallanzeige muss nicht zusätzlich ausgedruckt und aufbewahrt werden. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Aufbewahrungsfrist für Unfallanzeigen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Originale bei der Unfallkasse NRW digital im Archiv vorliegen, empfehlen wir anfragenden Einrichtungen für Unfallanzeigen in Papierform eine Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren einzuhalten. Dabei sollten die Unfallanzeigen erst fünf Jahre nach Ablauf des Unfalljahres vernichtet werden, d.h. z. B. die Unfallanzeigen des Jahres 2011 wären bis Ende 2016 aufzubewahren und könnten Anfang 2017 vernichtet werden. Somit könnten zum jetzigen Zeitpunkt alle Unfallanzeigen des Jahres 2010 und älter vernichtet werden.

Im Extranet stehen Ihnen unter dem Menüpunkt Übersicht aller bereits beendeten Unfallmeldungen die übermittelten Unfallanzeigen zwei Jahre zur Verfügung.

Nein. Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ersetzt die Übermittlung auf dem Postweg. Ebenso ist eine mehrfache Ausfertigung nicht erforderlich, da die Unfallanzeige digital vorliegt (altes Verfahren mit Vordruck).