Unterstützung durch Peers
Was ist die Peer-Beratung? Was sind Peers?
Nach schweren Verletzungen oder berufsbedingten Erkrankungen bestehen oft Schwierigkeiten, mit der neuen Situation zurechtzukommen. Hierfür hat die gesetzliche Unfallversicherung ein unverbindliches Zusatzangebot entwickelt: Die „Peer-Beratung“. Sie ist eine Unterstützung von Betroffenen für Betroffene.
Ein Peer ist jemand, der eine gleichartige Verletzung oder Erkrankung erlitten hat und daher über persönliche Erfahrungen im Umgang mit solchen körperlichen Einschränkungen verfügt. Er/Sie ist kein Mitarbeiter der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Einsatz als Peer erfolgt ehrenamtlich im Rahmen seiner vorhandenen zeitlichen Ressourcen.
Die Aufgabe eines Peers besteht darin, erst einmal zuzuhören und Betroffene in der neuen Lebens- und Arbeitssituation beratend zu begleiten. Die Beratung erfolgt in der Regel in einem persönlichen Gespräch am Wohnsitz des/der Betroffenen oder einem anderem Ort. Die Teilnahme ist freiwillig und kann zu jeder Zeit begonnen oder beendet werden.
Einsatzspektrum und Aufgabenfelder von Peers
Ein Peer soll ähnlich betroffene Menschen in ihrer neuen und schwierigen Situation beratend begleiten als ein authentisches Vorbild für eine lebenswerte Zukunft. Solch eine Unterstützung „auf Augenhöhe“ kann positiven Einfluss auf den Heilungsverlauf und die Bewältigung von Unfall-/Erkrankungsfolgen haben. Die Peer-Beratung kann wertvolle Unterstützung zum Schöpfen von Hoffnung, bei der Überwindung von Ängsten und Schamgrenzen bieten. Sie kann bei der Entwicklung eines neuen Selbstwertgefühls und bei der Suche nach eigenständigen Problemlösungen helfen.
Dies stärkt die Selbstverantwortung und Selbstbestimmtheit und fördert sowohl die Kompetenz als auch die spätere Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und im Arbeitsleben. Die Peer-Beratung ist von der Akutbehandlung im Krankenhaus an, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt - etwa während der medizinischen, beruflichen oder sozialen Rehabilitation - sinnvoll.
Peers sind ein ergänzendes Angebot zum Reha-Management der gesetzlichen Unfallversicherung. Der erstmalige Kontakt zum Peer wird u.a. durch den/die Reha-Manager(in) hergestellt, der/die das erste Gespräch soweit möglich und gewünscht begleiten wird.
Der Zeitrahmen der Peer-Tätigkeit kann sich auf ein Erstgespräch beschränken, aber auch zu einer längerfristigen Begleitung führen. Eine dauerhafte Begleitung ist nicht vorgesehen. Die Tätigkeit kann vom Peer jederzeit begrenzt, eingestellt oder auch aus persönlichen Gründen abgelehnt werden.
Wer kann von einem Peer profitieren?
Es profitieren insbesondere Versicherte, die
- eine besonders schwere Verletzung oder Erkrankung haben,
- Schwierigkeiten bei der Verarbeitung von Verletzungs- und Erkrankungsfolgen zeigen,
- sich verletzungsbedingt auf geänderte Lebens- und Arbeitsbedingungen einstellen müssen.
Welche Anforderungen sollte ein Peer erfüllen?
Ein Peer sollte folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Er/sie hat selbst eine schwere Verletzung/Erkrankung mit daraus resultierenden geänderten Lebens- und Arbeitsbedingungen, die positiv verarbeitet wurden.
- Er/sie sollte eine gefestigte Persönlichkeit mit einer positiven, motivierenden Ausstrahlung haben und einfühlsam, kommunikativ und zum aktiven Zuhören fähig sein.
- Es ist vorteilhaft, wenn eine gewisse Mobilität bzw. örtliche Flexibilität besteht.
Erfahrungen oder Weiterbildungen im Bereich Peer-Unterstützung werden nicht erwartet.
Gleiches gilt auch für Angehörige, die als Peer aufgrund ihrer Erfahrungen aus Pflegetätigkeit und/oder dem Zusammenleben ebenfalls wertvolle Hilfestellungen weitergeben können.