Entschädigung

Nach Eintritt eines Versicherungsfalles hat die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen die Aufgabe, die Verletzten, ihre Angehörigen und Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Voraussetzung für eine Entschädigung ist das Vorliegen eines Arbeitsunfalles bzw. Schulunfalles oder einer Berufskrankheit.

Geldleistungen sind Sozialleistungen, die in der Zahlung eines Geldbetrages bestehen. Es kann sich dabei um einmalige und laufende Leistungen handeln. Bei den Geldleistungen ist zu unterscheiden zwischen Leistungen zur wirtschaftlichen Sicherstellung bei Heilbehandlung und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (wie Verletztengeld bzw. Übergangsgeld) und Leistungen zum Ausgleich verbleibender Unfallfolgen bzw. für den Todesfall (Renten an Versicherte und Leistungen an Hinterbliebene).

Um nach einem Unfall oder einer Erkrankung die finanzielle Absicherung der Versicherten zu gewährleisten, erbringen wir insbesondere folgende Geldleistungen:

  • Verletztengeld
    wird als Ersatz für das vor dem Versicherungsfall bezogene Arbeitsentgelt nach Ablauf der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer der unfall- bzw. erkrankungsbedingten Arbeitsunfähigkeit erbracht.
  • Übergangsgeld
    wird als "Entgeltersatz" für die Dauer bei berufsfördernden Maßnahmen gezahlt.
  • Renten an Versicherte
    Sofern trotz optimaler medizinischer Versorgung ein Körperschaden oder eine Gesundheitsstörung zurückgeblieben ist und eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 vom Hundert über die 26. Woche nach dem Unfall bzw. Erkrankung vorliegt, erhält der Versicherte eine Rente. Die Rente wird nach dem Jahresarbeitsverdienst (JAV) berechnet. Als JAV gilt das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen in den letzten zwölf Kalendermonaten vor dem Versicherungsfall. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
  • Abfindung
    Auf Antrag werden unter bestimmten Voraussetzungen Renten abgefunden.
  • Pflegegeld
    Solange Versicherte infolge des Versicherungsfalls so hilflos sind, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, wird unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Gesundheitsschadens sowie des Umfangs der erforderlichen Hilfe Pflegegeld gezahlt.
  • Leistungen an Hinterbliebene
    Wird durch die Folgen eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit der Tod einer Versicherten oder eines Versicherten verursacht, erbringen wir an die Ehepartnerin oder den Ehepartner und die Waisen Hinterbliebenenrente. Außerdem wird ein Sterbegeld zur Bestreitung der Bestattungskosten gewährt.
  • besondere Unterstützung
    Zum Ausgleich besonderer Härten können wir den Versicherten oder Hinterbliebenen eine besondere Unterstützung gewähren.
  • Mehrleistungen
    Mehrleistungen werden zusätzlich zu den Regelleistungen für ganz bestimmte, in der Satzung der Unfallkasse NRW geregelte Personengruppen gewährt.

Die Zahlung der einzelnen Geldleistungen ist an unterschiedlichste Voraussetzungen geknüpft. Welche genauen Anspruchsvoraussetzungen für eine Gewährung vorliegen müssen, erklären Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne.

Video Berufskrankheit

Was ist eigentlich eine Berufskrankheit? Was passiert, wenn der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht und wer kann einen solchen Verdacht melden? Die Antwort auf diese und weitere Fragen gibt ein knapp fünfminütiges Erklärvideo der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. In dem Video werden der Begriff der Berufskrankheit erklärt sowie die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Erkrankung auch als Berufskrankheit anerkannt werden kann. Auch das Verwaltungsverfahren von der Verdachtsanzeige bis zur Anerkennung wird beschrieben.