Meldung der statistischen Daten zu Dienstunfällen der Beamtinnen und Beamten in NRW

Die Unfallkasse unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung der EU-Meldepflicht für Dienstunfälle von Beamtinnen und Beamten, sie übernimmt die Weiterleitung der meldepflichtigen Daten der Dienstunfälle über die DGUV an die Europäische Union.

Das Bild zeigt einen Schreibtisch auf dem eine Brille liegt

Zur elektronischen Erfassung Ihrer Meldungen zu Dienstunfalldaten wird mit dem Extranet ein entsprechendes digitales Werkzeug bereitgestellt. Die Meldepflicht besteht für alle Verfahrensteile unabhängig von der Art des Beamtenverhältnisses für Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Probe und auf Widerruf.

Die Dienstunfalldaten sind der Unfallkasse NRW regelmäßig und innerhalb eines Monats zu melden, sobald Angaben zum Zeitpunkt des Wiedereintritts der Dienstfähigkeit gemacht werden können oder absehbar ist, dass Dienstunfähigkeit dauerhaft bestehen wird.

Die Meldungen für das aktuell laufende Berichtsjahr 2024 haben spätestens bis zum 1. Februar des darauffolgenden Kalenderjahres, d.h. bis zum 01.02.2025, zu erfolgen. Für die Meldungen des Berichtsjahres 2023 ist die Frist abgelaufen, daher können diese nicht mehr bearbeitet werden. Es wird gebeten, von der Übersendung entsprechender Meldungen abzusehen.

Wegeunfälle sind grundsätzlich nicht zu melden.

Der statistische Meldebogen ist  n i c h t  zu benutzen als Unfallanzeige von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten-Verdachtsanzeige von Beschäftigten.

Bitte erfassen Sie Ihre Meldungen immer elektronisch und über den folgenden Link: Dienstunfall Meldungen

Die Beschreibung zum Meldeverfahren beinhaltet hierzu weitere wichtige Informationen.

Beitrittserklärung
Die europarechtliche Verpflichtung zur Meldung von Dienstunfalldaten betrifft auch die Kommunen sowie die sonstigen, der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Eine Optionsklausel in § 5 der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Unfallkasse bestimmt daher, dass diese Dienstherren beitreten können. Die Abgabe der Beitrittserklärung ist dabei Voraussetzung für eine Teilnahme an dem im Interesse einer
verwaltungsökonomischen Umsetzung der Meldeverpflichtung eingerichteten Verfahren.

Aufwendungen für die Einrichtung des technischen Übertragungswegs werden vom Land getragen. Es ist vorgesehen, dass auch die laufenden Kosten der Datenerfassung vom Land getragen werden.

Den ausgefüllten Vordruck zur Beitrittserklärung übersenden Sie bitte, wie im Dokument vorgegeben, an das Ministerium der Finanzen des Landes NRW.


Jährliche Meldung der Grundgesamtheiten
Der Unfallkasse sind neben den Meldungen zu Dienstunfalldaten jährlich bis spätestens zum 1. Februar des Folgejahres die zum Stichtag 30. Juni des Meldejahres vorhandenen, nach Geschlecht unterschiedenen, Gesamtzahlen der in der Dienststelle beschäftigten Beamtinnen und Beamten nach Wirtschaftszweigen mitzuteilen. Nicht zu erfassen sind die Beamtinnen und Beamten, bei denen eine Datenübermittlung nach der Ziffer 4. aus Gründen der Vertraulichkeit unterbleiben soll.

Die Meldung von Grundgesamtheiten ist nur einmal pro Berichtsjahr und Dienststelle durchzuführen!
Falls es sich nicht um eine ausdrückliche Korrekturmeldung handelt, bitten wir Sie von doppelten Meldungen abzusehen!

Die Meldung ist der Unfallkasse bitte elektronisch, an das im Vordruck „Meldung Grundgesamtheiten“ angegebene E-Mail-Postfach, zu übersenden.

Kontakt:

0211 9024-0