Unfallversicherungsschutz - welcher Träger ist zuständig?

Versicherungsschutz von Beschäftigten und ehrenamtlich Tätigen in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft , Park- und Gartenpflege sowie der Friedhöfe
 

Die Unfallkasse NRW ist als Unfallversicherungsträger insbesondere zuständig für die Durchführung der Gesetzlichen Unfallversicherung im Kommunal- und Landesbereich. So sind alle Städte und Gemeinden, Kreise und das Land NRW Mitglied der Unfallkasse NRW. Voraussetzung ist dabei, dass eine Kommune
oder das Land überwiegend beteiligt ist oder die Stimmenmehrheit in dem Organ innehat, welchem die Verwaltung und Führung des Unternehmens obliegt.

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