Das Lastschriftverfahren

Bereits 80% der Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse NRW profitieren von den Vorteilen und Erleichterungen, die das Lastschriftverfahren als Möglichkeit der bargeldlosen Begleichung von Beitrags- und Beitragszuschlagsforderungen bietet.

Mit der Teilnahme am Lastschriftverfahren werden die fälligen Forderungen von der Unfallkasse NRW pünktlich zum jeweiligen Fälligkeitstag – und nicht vorher – vom Konto abgebucht. Hierdurch werden die Mitgliedsunternehmen von dem Erfordernis entlastet, die Fälligkeit der Forderungen zu überwachen und diese rechtzeitig zu begleichen, um einerseits Zinsverluste durch eine vorzeitige Überweisung der Forderung und andererseits die Entstehung von Säumniszuschlägen wegen verspäteter Zahlung zu vermeiden.

Darüber hinaus wird den Mitgliedsunternehmen im Lastschriftverfahren bereits bei einer Mindestforderung in Höhe von 500 € die Möglichkeit zur Zahlung in vier gleichen Raten gegeben. Die Belastung des Kontos erfolgt in diesem Fall am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November - frühestens jedoch am 15. des Monats, der dem Bekanntgabemonat des Bescheides folgt. Bei einer Bezahlung per Überweisung muss die Forderung hierfür mindestens 250.000 € erreichen.

Bitte nutzen auch Sie dieses kostengünstige Verfahren und senden uns das ausgefüllte und unterschriebene SEPA Lastschriftmandat zu, welches Sie hier herunterladen können. Sie halten hierdurch den Verwaltungsaufwand gemeinsam mit uns niedrig.

Um einen reibungslosen Einzug der Beitrags- und Beitragszuschlagsforderungen durch die Unfallkasse NRW im Lastschriftverfahren zu gewährleisten, wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass einerseits das SEPA Lastschriftmandat der Unfallkasse NRW spätestens fünf Werktage vor Eintritt der Fälligkeit vorliegt und andererseits, dass das Girokonto zum Zeitpunkt der Lastschrift die erforderliche Deckung aufweist.