Balkone/Terrassen in der Kindertagespflege
Warum ist das Thema wichtig?
- Balkone/Terrassen dienen als Wohn- und Lebensraum und sind für Kinder reizvoll.
- Kleinkindern fehlt je nach Alter und Entwicklungsstand
- ein Regelverständnis,
- ein Gefahrenbewusstsein,
- räumliches Denken.
- Bauliche Gegebenheiten (z.B. Brüstungen, Geländer, Türschwellen) können für Kinder Gefahren darstellen, die von Erwachsenen nicht als solche erkannt werden.
- Der Körperschwerpunkt liegt bei Kleinkindern oberhalb der Körpermitte, daher stürzen sie schneller kopfüber.
- Balkone/Terrassen werden auch als Dekorations- und/oder Abstellflächen genutzt.
- Alltägliche Gegenstände (z.B. Grill, Aschenbecher, Steckdose, Dünger) können für Kinder Gefahren darstellen, die von Erwachsenen als solche nicht wahrgenommen werden.
Foto: Fotolia/S.Kobold
Welche Gefährdungen sind möglich?
- Herunterfallen/Absturz
- Einklemmen
- Vergiftungen
- Stolpern/Stürzen
- Schnittverletzungen
Handlungsanleitung für die Praxis
- Der Zugang zum Balkon/zur Terrasse ist so gesichert, dass Kinder ihn nicht ohne Aufsicht betreten können. Sicherheitsmaßnahmen wie z. B. Kinderschutzgitter, Sicherheitsriegel oder eine abschließbare Balkon-/Terrassentür schützen vor unbefugtem Öffnen.
- Aufgrund der Absturzgefahr sind Gegenstände wie z. B. Balkon- und Terrassenmöbel, Blumenkübel, Getränkekästen sowie größeres Spielzeug so zu lagern, dass sie nicht als Steighilfe genutzt werden können.
- Brüstungen mit Querverstrebungen verleiten Kinder zum Klettern und müssen daher gegen Erklettern zusätzlich gesichert sein, z. B. durch vollflächige Verblendungen.
- Offene Spalten, z. B. zwischen Boden und Geländer oder Wand und Brüstung, sind gegen Durchrutschen und/oder Einklemmen gesichert.
- Außensteckdosen sind mit erhöhtem Berührungsschutz (Kindersicherung) abzusichern.
- Türschwellen (Übergang Wohnung zum Balkon/zur Terrasse) stellen in der Regel Stolperfallen dar. Kinder sollten durch Üben dafür sensibilisiert werden.
- Türschwellen können ggf. zusätzlich durch eine Markierung gekennzeichnet werden.
- Perlen- oder Bändervorhänge üben einen großen Anreiz auf Kinder aus und sind aufgrund der Strangulationsgefahr zu entfernen. Gegenstände, die eine Gefahr für Kinder darstellen können, sind zu sichern oder zu entfernen, z. B.
- spitze oder scharfkantige Bauteile oder Materialien (ggf. an einer Regenrinne, einem Grill, an Grillzubehör etc.)
- Gartengeräte, z. B. Gartenschere, Rechen, Harke,
- Sonnenschirm und -ständer
- volle Aschenbecher
- unbefestigte Regale.
- Ebenfalls zu beachten sind folgende Handlungsanleitungen
- Fenstern und Türen (in Bearbeitung)
- Gefahrstoffe (in Bearbeitung)
- Pflanzen
- Treppen
- Verglasungen
- Wasser
Absturzmöglichkeiten auf dem Balkon/der Terrasse ausschließen. Kinder nie unbeaufsichtigt auf dem Balkon/der Terrasse (spielen) lassen.
Weiterführende Informationen
- DGUV Vorschrift 82 Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen
- DGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtung
- DGUV Information 202-005 Kindertagespflege - damit es allen gut geht
- DGUV Information 202-023 Giftpflanzen. Beschauen, nicht kauen!
- Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
- Portal Sichere Kita
- Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. (BAG)
- Aktion Das Sichere Haus (DSH)
Diese Informationen können Sie hier als pdf-Datei herunterladen:
Balkone/Terrassen in der Kindertagespflege