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Gefährdungsbeurteilung in der Kindertagespflege

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
In der Kindertagespflege unterstützt eine Gefährdungsbeurteilung, Risiken im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheit selbstständig zu erkennen, zu bewerten und falls notwendig, entsprechende Maßnahmen einzuleiten.

Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sind Unfall- und Sicherheitsrisiken sowohl in Bezug auf die zu betreuenden Kinder als auch auf die Kindertagespflegeperson/en zu beurteilen.

Gefährdungsbeurteilungen sollen regelmäßig auf ihre Wirksamkeit geprüft und falls notwendig, entsprechend angepasst werden. So ist es auch wichtig, nach einem Unfallgeschehen zu prüfen, ob die beschriebenen Maßnahmen noch wirksam und ausreichend sind.

Der Arbeitskreis Kindertagespflege NRW hat einen Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für die Kindertagespflege erstellt. Der Leitfaden richtet sich in erster Linie an Kindertagespflegepersonen und an Fachberaterinnen/Fachberater der Kindertagespflege.

Ein inhaltlicher Austausch mit anderen Kindertagespflegepersonen und/oder der Fachberatung Kindertagespflege empfiehlt sich.

Hinsichtlich der Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen bietet die
DGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtung eine Orientierung für die Kindertagespflege.

Den Leitfaden Gefährdungsbeurteilung Kindertagespflege sowie eine Muster-Gefährdungsbeurteilung am Beispiel „Fenster“ können Sie hier als pdf-Datei herunterladen:
Leitfaden Gefährdungsbeurteilung Kindertagespflege
Muster-Gefährdungsbeurteilung Beispiel Fenster Kindertagespflege