Private Haushaltshilfen
Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ein Schutz, der sie bei Eintritt eines Arbeits- oder Wegeunfalls bzw. bei Auftreten einer Berufskrankheit absichert. Zur Zeit haben mehr als 140.000 Haushalte ihre Hilfen bei uns bzw. der Minijob-Zentrale angemeldet.
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Wir informieren Sie gerne.
Tel. 0211 9024-1450
privathaushalte(at)unfallkasse-nrw.de
Ausführliche Informationen zu versicherten Haushaltshilfen in privaten Haushalten finden Sie unter Versicherte in Haushalten
Informationen zur Meldepflicht der Arbeitgeber im DEÜV-Verfahren ab 01.01.2016 finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis:
Privathaushalte sind von der Abgabe des digitalen Lohnnachweises befreit. Die Nachweiserhebung erfolgt hier wie bisher.
Sofern für die Entgeltabrechnung ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs-programm verwendet wird, muss einmalig ein Abgleich beim Stammdatendienst durchgeführt werden. Mit der Rückmeldung der Stammdaten wird ein Merkmal übermittelt, dass kein digitaler Lohnnachweis abzugeben ist.