Private Haushaltshilfen

Alle in Privathaushalten beschäftigten Personen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Ein Schutz, der sie bei Eintritt eines Arbeits- oder Wegeunfalls bzw. bei Auftreten einer Berufskrankheit absichert. Zur Zeit haben mehr als 140.000 Haushalte ihre Hilfen bei uns bzw. der Minijob-Zentrale angemeldet.

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Rufen Sie uns an!
Wir informieren Sie gerne.

Tel. 0211 9024-1450
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: privathaushalte@unfallkasse-nrw.de

Ausführliche Informationen zu versicherten Haushaltshilfen in privaten Haushalten finden Sie unter Versicherte in Haushalten

Informationen zur Meldepflicht der Arbeitgeber im DEÜV-Verfahren ab 01.01.2016 finden Sie hier.

 

Wichtiger Hinweis:
Privathaushalte sind von der Abgabe des digitalen Lohnnachweises befreit. Die Nachweiserhebung erfolgt hier wie bisher.

Sofern für die Entgeltabrechnung ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm verwendet wird, muss einmalig ein Abgleich beim Stammdatendienst durchgeführt werden. Mit der Rückmeldung der Stammdaten wird ein Merkmal übermittelt, dass kein digitaler Lohnnachweis abzugeben ist.

Was Sie als Arbeitgeber einer Haushaltshilfe wissen sollten - wir erklären es Ihnen per Video