Ausflüge in der Kindertagespflege

Warum ist das Thema wichtig?

  • In der Regel zählen Ausflüge (z. B. zum Spielpatz, in den Wald oder zum Einkaufen) in der Kindertagespflege zu den in der Konzeption verankerten Bildungsangeboten.
  • Ausflüge finden zu Fuß, mit dem Krippen- oder Kinderwagen, mit dem Auto oder mit öffentlichen Personennahverkehrsmitteln statt.
  • Kleinkindern fehlt je nach Alter und Entwicklungsstand
     
    • ein Regelverständnis
    • sowie ein Gefahrenbewusstsein
  • Kleinkinder verfügen in der Regel noch nicht über einen großen Erfahrungsschatz im Straßenverkehr.
  • Ausflüge erfordern besondere Achtsamkeit und Kompetenzen, da
    • Kinder in ihrem Verhalten nicht einschätzbar sind
    • andere Verkehrsteilnehmer/innen in ihrem Verhalten nicht einschätzbar sind.
    • unvorhergesehene Situationen eintreten können.
    • die Kindertagespflegeperson vor Herausforderungen wie einer erhöhten
    • Aufsichtspflicht, einer veränderten Tagesstruktur, veränderter Abläufe (z. B. Wickeln, Essen, Ruhen) und einer fremden Umgebung steht.
  • Beim Verlassen der vertrauten Umgebung in eine neue unbekannte Situation und fremde Umgebung könnten der Kindertagespflegeperson und den Tagespflegekindern Gefahrenquellen wie ungesicherte Wasserflächen, ungesicherte Holzstapel, giftige Pflanzen und Sträucher begegnen.

A front view of small girl on birthday party outdoors in garden in summer.

Foto: halfpoint/stock.adobe.com

Welche Gefährdungen sind möglich?

  • Verletzungen durch einen Unfall z. B. im Straßenverkehr (im Pkw oder als Fußgänger) oder durch eine fremde Spielumgebung
  • Stolpern/Stürzen
  • Kind entfernt sich von der Gruppe
  • Kind reißt sich los
  • Gesundheitsgefahren durch Witterungsbedingungen
  • Insektenstich
  • Allergische Reaktionen
  • Vergiftungen

Handlungsanleitung für die Praxis

Ausflüge führen zum Verlassen der eigenen auf Kindersicherheit geprüften Betreuungsorte. Kinder und Kindertagespflegepersonen begeben sich in unbekannte Situationen und Umgebungen.
Aus diesem Grund ist eine sorgfältige Vorbereitung und Organisation notwendig:

  • Die Sorgeberechtigtenrechtzeitig informieren und deren Einverständnis einholen.
  • Ggf. mit den Sorgeberechtigten genauen Treffpunkt und Zeitpunkt zum Bring- und Abholort vereinbaren.
  • Bei der Planung des Ausflugs sind u.a. folgende Punkte zu berücksichtigen:
    • ein geeignetes Ausflugsziel
    • ggf. ein vorhergehender Besuch des Ausflugziels
    • die physiologische Entwicklung der Kinder
    • die individuellen Besonderheiten der Kinder (z. B. Tagesform, Allergien)
    • Aufenthaltsdauer sowie Hin- und Rückweg
    • Pausenzeiten und -orte
    • verkehrssichere Wege
    • Gefahrenquellen wie
      • stark befahrene Straßen,
      • Schienen,
      • Gewässer,
      • steile Abhänge oder
      • forstwirtschaftliche Einrichtungen (z. B. Holzstapel)
  • Bei der Wahl der Fortbewegungsmittel ist Folgendes zu beachten:
    • Pkw: Ausreichende altersentsprechende Kindersitze stehen zur Verfügung. Die Kinder nur zur Fußwegseite aussteigen lassen.
    • Krippen-/Kinderwagen: Die zulässige Anzahl der Kinder darf nicht überschritten werden. Vorhandene Kindersicherungen verwenden.
    • Öffentliche Verkehrsmittel: Berufsverkehr vermeiden. Die geltenden Beförderungsvorschriften beachten.
  • Zur Notfallorganisation gehören u.a.:
    • Verbandkasten, Kühlpacks,
    • Aufgeladenes Mobiltelefon,
    • Notfallnummern,
    • Telefonnummern der Sorgeberechtigten,
    • Personenbezogene Notfallmedikamente,
    • Notfallpläne (s. Leitfaden Notfallkonzept) z. B.:
      • Ein Kind hat sich von der Gruppe entfernt
      • Ein Kind hat sich verletzt
      • Die Kindertagespflegeperson hat sich verletzt
      • Unfall im Straßenverkehr (als Fußgänger durch einen Pkw)
      • Unfall im Straßenverkehr (im Pkw)
  • Versorgung (ungesüßte Getränke und Lebensmittel, Hygieneartikel, Wechselkleidung etc.)
  • Wettercheck (witterungsentsprechende Kleidung, Sonnenschutz, Schutzorte, schattige Plätze etc.)
  • Auf sichtbare, reflektierende Kleidung sowohl bei den Kindern als auch bei den Kindertagespflegepersonen achten.
  • Die Kindertagespflegeperson bespricht den Ausflug mit den Kindern.
  • Verhaltensregeln sind festzulegen und einzuüben z. B:
    • „Wir hören auf unsere Kindertagespflegeperson!“
    • „Wir bleiben als Gruppe zusammen!“
    • „Wir nehmen Rücksicht aufeinander!“
    • „Wir gehen der Hausseite zugewandt!“
    • „Wir überqueren Straßen nach Möglichkeit an der Ampel oder einem Zebrastreifen!“
    • „Wir hinterlassen keinen Müll!“
  • Ebenfalls zu beachten sind folgende Handlungsanleitungen und Leitfäden:
    • Wasser in der Kindertagespflege
    • Spiel(platz)geräte in der Kindertagespflege
    • Pflanzen im Innen- und Außenbereich in der Kindertagespflege
    • Notfallkonzept in der Kindertagespflege
    • Gefährdungsbeurteilung in der Kindertagespflege

Ausflüge detailliert planen und vorbereiten Kinder bei Ausflügen nie unbeaufsichtigt - alleine und unbeobachtet – lassen.

Das ist besonders wichtig