Sicherheit und Gesundheitsschutz in Denkmälern
Zahlreiche Baudenkmäler werden als Arbeitsstätte, Schule, Kindertageseinrichtung oder Museum genutzt. Vielfach entsprechen die baulichen Gegebenheiten im Baudenkmal nicht dem heutigen Standard für Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Foto: © Günter Seggebäing, CC BY-SA 3.0
Bauliche Veränderungen denkmalgeschützter Bereiche sind erlaubnispflichtige Maßnahmen nach Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW). Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung sind die notwendigen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Baudenkmal zu ermitteln und denkmalverträgliche Lösungen mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
Das nachfolgende Flussdiagramm beschreibt den Prozess der Gefährdungsbeurteilung und die Vorgehensweise zur Abstimmung von Denkmalschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz.
Flussdiagramm für sichere und denkmalgerechte Nutzung
Ziel ist es, möglichst denkmalgerechte Lösungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Nutzer von Baudenkmälern (z. B. Beschäftigte, Studentinnen und Studenten, Schülerinnen und Schüler, Kindertagesstättenkinder) zu erreichen.
Informationen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz
Informationen zum Arbeitsschutz im Baudenkmal finden Sie in nachfolgenden Schriften:
Informationen zum Brandschutz im Baudenkmal finden Sie in nachfolgenden Schriften:
Informationen zur Barrierefreiheit im Baudenkmal finden Sie in nachfolgenden Schriften:
Barrierearmes Kulturdenkmal, Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart
Ansprechpersonen
Dipl.-Ing. Walter Dohmen
Dipl.-Ing. Andreas Krieger