Rehabilitation

Trotz aller Bemühungen um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz kommt es zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Unser Auftrag und Ziel ist es dann,  den durch den Versicherungsfall eingetretenen Gesundheitsschaden zu beseitigen oder zumindest zu bessern, seine Verschlimmerung zu verhindern und seine Folgen zu mildern. Dabei zählt der Grundsatz "Rehabilitation vor Rente".

Die umfassende Rehabilitation gliedert sich in drei Bereiche:

  •  Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  •  Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  •  Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Durch uns erfolgt die Rehabilitation für alle drei Bereiche aus einer Hand. Dieses schafft die Voraussetzung für einen zügigen und reibungslosen Ablauf und ermöglicht ein optimales Ergebnis der Rehabilitation.

Falls erforderlich, stehen Ihnen in allen Rehabilitationsbereichen unsere besonders erfahrenen Rehabilitationsberater / innen begleitend zur Seite. 

Das Diagramm zeigt den Prozess der Unfallkasse NRW: Links ein blauer Kreis für Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten, verbunden mit einem erfolgreichen Verlauf durch einen Daumen-hoch-Symbol zurück zur Arbeit. In der Mitte ein grüner Kreis für Rehabilitation nach Unfällen und Berufskrankheiten, mit einem Pfeil zum blauen Kreis zurück zur Arbeit oder einem Pfeil zu einem rechten, grauen Kreis, falls dies nicht möglich ist. Der graue Kreis steht für Entschädigung, gekennzeichnet durch Rentenzahlungen. Es bietet visuellen Kontext zur Unfallprävention und -management.