fröhliches Kind hält den Daumen hoch

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Kita-Preis Gute gesunde Kita

Mit Sicherheit und Gesundheit gute Qualität entwickeln

Was ist der Kita-Preis Gute gesunde Kita?

Die Unfallkasse NRW und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) möchten mit der Ausschreibung des Kita-Preises Gute gesunde Kita Kindertageseinrichtungen dazu motivieren, in besonderer Weise Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten und Kindern in ihre alltägliche Arbeit zu integrieren und damit ihre Qualität zu verbessern. 

  • Sicherheit und Gesundheit werden in Ihrer Kindertageseinrichtung gelebt und großgeschrieben?
  • Sicherheit und Gesundheit werden als Ressource zur Erfüllung Ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages gesehen?
  • Sicherheit und Gesundheit werden für Ihre Kita-Organisationsentwicklung genutzt?
  • Sicherheit und Gesundheit sind fester Bestandteil Ihres Qualitätsmanagements?

Dann nutzen Sie die Möglichkeit einer Teilnahme und bewerben Sie sich, sobald die nächste Ausschreibung erfolgt.

Welche Ziele verfolgt der Kita-Preis Gute gesunde Kita?

Mit dem Kita-Preis soll der Leitgedanke einer guten gesunden Kita gefördert werden.

In einer guten gesunden Kindertageseinrichtung wird der Kita-Alltag gesundheitsförderlich gestaltet. Dabei richtet die Kita ihre Aufmerksamkeit über Gefährdungen und Belastungen hinaus besonders auf alle Faktoren, die Gesundheit und Wohlbefinden der Kinder und des Personals erhalten und fördern.

Der Kita-Preis Gute gesunde Kita umfasst auf dieser Grundlage vier Qualitätsbereiche:

Diesen vier Qualitätsbereichen sind jeweils verschiedene Qualitätsmerkmale zugeordnet. Diese sind aus dem Konzept „Gute gesunde Kita“ abgeleitet. 

Das Konzept „Gute gesunde Kita“ betrachtet sowohl eine hohe Bildungs- als auch eine hohe Gesundheitsqualität als sich gegenseitig bedingende Faktoren und definiert Qualitätsmerkmale, in denen sich diese Qualitätsfaktoren widerspiegeln.

Warum lohnt sich eine Bewerbung?

Kindertageseinrichtungen, die sich erfolgreich um den Kita-Preis Gute gesunde Kita bewerben, erhalten eine zweckgebundene Prämie. 

Die Höhe der Prämie richtet sich nach der Größe der Kindertageseinrichtung. 

Die Preisträger erhalten EUR 3.000,- zuzüglich EUR 500,- pro Gruppe.

Die Prämie soll die Preisträger-Kitas bei ihrer individuellen Entwicklungsarbeit zur guten gesunden Kita unterstützen. Sie kann für Projekte, Maßnahmen und Anschaffungen verwendet werden, die Sicherheit und Gesundheit fördern und dabei sowohl den Kindern als auch dem Personal zugutekommen. 

Unabhängig von der Auszeichnung und dem Erhalt einer Prämie kann die Bewerbung um den Kita-Preis Gute gesunde Kita ein wichtiger Schritt bei der Reflexion der eigenen Arbeit und Qualitätsentwicklung sein. Denn durch die qualifizierte Rückmeldung zu ihrer Bewerbung erhalten die teilnehmenden Kindertageseinrichtungen eine externe Einschätzung ihrer gesundheitsbezogenen Qualitätsentwicklung.

Wie können Kindertageseinrichtungen sich bewerben?

Eine Bewerbung wird ab Ausschreibungsbeginn (Anfang 2025) online möglich. 

In drei Schritten zum Kita-Preis Gute gesunde Kita:

  1. Gemeinsam mit Ihrem Team können Sie in einem ersten Schritt die Selbstbewertung als Grundlage der Bewerbung um den Kita-Preis Gute gesunde Kita vornehmen und zusammen mit den erforderlichen Dokumenten einreichen.
  2. Im zweiten Schritt erfolgt die Dokumentenüberprüfung der eingereichten Unterlagen sowie Ihrer Selbstbewertung.
  3. Im dritten und letzten Schritt wird bei den aussichtsreichsten Bewerbungen die gelebte Praxis in der Kita bei einem Ortstermin überprüft. Anhand eines Gesprächs mit Leitung, Team und Träger sowie eines Rundgangs durch die Einrichtung wird die abschließende Bewertung vorgenommen.

Die Verleihung des Kita-Preises Gute gesunde Kita findet dann im Rahmen einer Festveranstaltung (voraussichtlich im Frühjahr 2026) statt.


Wer kann sich bewerben?

Um den Kita-Preis Gute gesunde Kita können sich alle Kindertageseinrichtungen aus Nordrhein-Westfalen bewerben, deren Kinder oder Beschäftigte bei der Unfallkasse NRW oder der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gesetzlich unfallversichert sind.


Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen finden Sie künftig hier.