Haushaltshilfenanmeldung

Angaben zum Arbeitgeber (Unternehmer):
Die beschäftigte/n Person/en wird/werden unter o.a. Anschrift beschäftigt:
Wenn nein: Die beschäftigte/n Person/en wird/werden unter folgender Anschrift beschäftigt:
Wie viele Personen werden im Privathaushalt beschäftigt?
Seit wann wird/werden Personen im Privathaushalt beschäftigt?
Ist/sind die beschäftigte/n Person/en mit Ihnen verwandt oder verschwägert?
Wurde/n die Person/en von Ihnen bei der Minijob-Zentrale im Haushaltsscheckverfahren gemeldet?
Wenn Sie eine Gartenhilfe beschäftigen, nennen Sie uns bitte Ihre Gartengröße in Quadratmetern.

Wichtig: Haushaltshilfen, die bis 538 € monatlich verdienen, sind bei der Minijob-Zentrale Knappschaft-Bahn-See anzumelden. Weitere Informationen finden Sie unter www.minijob-zentrale.de

Falls Sie ein Gewerbe betreiben und die Person auch im Betrieb beschäftigt wird:
Sofern Sie eine/n Hausmeister/in beschäftigen:
Falls die Person für ein Mehrfamilienhaus tätig ist (z.B. Treppenhausreinigung, Gartenpflege):
Werden pflegerische Tätigkeiten ausgeübt?

* Pflichtfelder

Wenn die Korrespondenz an eine andere Person gesandt werden soll, bitten wir Sie eine Vollmacht zuzusenden. Ohne Vorliegen einer gesonderten Vollmacht wird die Korrespondenz an den Haushaltsvorstand gesandt.