Unterrichtung der Versicherten

Nach § 138 SGB VII haben Sie als Unternehmer ihre bei Ihnen tätigen versicherten Beschäftigten darüber zu informieren, welcher Unfallversicherungsträger für das Unternehmen zuständig ist und an welchem Ort sich seine für Entschädigungen zuständige Geschäftsstelle befindet.

Wenn Sie ein Unternehmen im Rheinland sind können Sie einen entsprechenden Vordruck hier im pdf-Format herunterladen: Aushang

Wenn Sie ein Unternehmen in Westfalen-Lippe sind können Sie einen entsprechenden Vordruck hier im pdf-Format herunterladen: Aushang