Erste Hilfe

Bei Unfällen zu helfen, ist Bürgerpflicht; doch Erste Hilfe will gelernt und organisiert sein.

Der Unternehmer ist verpflichtet, für eine ausreichende Zahl von Ersthelferinnen und Ersthelfern im Betrieb zu sorgen. Auch in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen ist dafür zu sorgen, dass Verletzte die notwendige Erste Hilfe erhalten.

Wie viele Ersthelferinnen und Ersthelfer werden benötigt? Welche Rechtgrundlagen gibt es? Wie wird man Ersthelferin oder Ersthelfer? Wer trägt die Kosten?

Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen auf den folgenden Seiten.

Für Erste-Hilfe-Kurse erhöhen sich vereinbarungsgemäß die pauschalen Lehrgangsgebühren für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2024 stattfinden, auf 42 €.

Aktuelle Informationen der DGUV finden Sie hier.

Über nachfolgenden Link erhalten Sie eine Übersicht aller zur Erste- Hilfe Schulung ermächtigten Unternehmen.