Die Küche in der Kindertagespflege
Warum ist das Thema wichtig?
- Die Küche dient als Wohn- und Lebensraum.
- Sie übt eine hohe Anziehungskraft auf Kinder aus, weil sie ein spannendes Spiel- und Lernfeld bietet.
- Kinder werden ihrem individuellen Entwicklungsstand entsprechend bei Tätigkeiten in der Küche, wie z. B. Kochen, Abwaschen, Abräumen, mit einbezogen.Kleinkindern fehlt je nach Alter und Entwicklungsstand
- ein Regelverständnis sowie
- ein Gefahrenbewusstsein.
- Der Aufenthalt in der Küche erfordert besondere Achtsamkeit, da es z. B.
- auch einmal hektisch zugehen kann,
- verletzungsträchtige Gegenstände vorhanden sind,
- Klettermöglichkeiten bestehen und/oder
- verschiedene Anforderungen gleichzeitig bewältigt werden müssen.
Foto: Africa Studio
Welche Gefährdungen sind möglich?
- Verbrennen, Verbrühen
- Vergiften
- Verätzen
- Schneiden
- Ersticken
- Verletzen durch rotierende Geräte z.B. Handmixer
- Quetschen, Prellen, Stoßen
- Ausrutschen, Stolpern, Stürzen
Handlungsanleitung für die Praxis
- Küchen in Kindertagespflegestellen werden je nach pädagogischer Konzeption, räumlichen Gegebenheiten sowie der Organisation der Verpflegung unterschiedlich genutzt.
- Hinweis: Es wird unterschieden in
- Wohnküchen (offene Küchen),
- Küchen in separaten Räumen oder
- Küchen, die nur für den privaten Bereich genutzt werden.
- Für Kinder zugängliche Küchen müssen kindersicher gestaltet sein. Dazu können folgende Maßnahmen zählen:
- Einrichtungsgegenstände weisen keine scharfen oder spitzen Ecken und Kanten auf.
- Einsatz von Steckdosensicherungen
- Einsatz von Herdschalterabdeckung und Herdschutzgitter
- Das Backofenfenster ist geschützt z. B. durch wärmedämmendes Glas.
- Einsatz von Schubladen- und Türstoppern
- Verzicht auf herunterhängende Stromkabel
- Alle elektrischen Geräte, wie z. B. Mixer, Brotmaschine, Bügeleisen und Fritteuse, außerhalb der Reichweite von Kindern aufstellen. Bei Nichtgebrauch den Stecker rausziehen.
- Scharfe oder zerbrechliche Gegenstände verschlossen oder außerhalb der Reichweite der Kinder lagern.
- Plastiktüten, Alkohol, Reinigungs-, Putz- und Lösungsmittel in einem abschließbaren Schrank oder außerhalb der Reichweite der Kinder lagern.
- Nahrungsmittel sind für Kleinkinder nicht unmittelbar zugänglich.
- Spülmaschinen-, Waschmaschinen- und Trocknertüren sind immer verschlossen.
- Regale oder Vitrinen, die zum Klettern einladen, sind an der Wand zu befestigen.
- Küchen, die nicht kindersicher gestaltet werden können, sind im Zugang z. B. durch eine Tür oder ein Kinderschutzgitter gesichert.
- Kinder(hoch)stühle sind standsicher und verfügen über das GS-Zeichen.
- Türen sind gegen Quetschungen zu sichern (Fingerschutzleiste).
- Für die praktische Umsetzung heißt das:
- Beim Kochen die hinteren Herdplatten verwenden.
- Pfannenstiele o.ä. stets nach hinten drehen, so dass sie von Kindern nicht heruntergezogen werden können.
- Wasserkocher oder Tassen mit heißen Getränken (Kaffee/Tee) nicht in Reichweite der Kinder stehen lassen.
- Elektrogeräte nach Benutzung aus der Steckdose entfernen und nicht in Reichweite der Kinder aufstellen.
- Zerbrechliches Geschirr oder Töpfe nicht in Reichweite der Kinder stehen lassen.
- Verschluckbare Kleinteile (auch Lebensmittel) sind für die Kinder nicht ohne Aufsicht zugänglich.
- Lebensmittel verschlossen oder außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.
- Auf trockene und rutschsichere Böden achten.
- Auf herabhängende Tischdecken verzichten.
- Es existiert ein sicherer Aufenthaltsbereich für die Kinder, während das Essen zubereitet wird.
- Aus Gründen der Sicherheit und der Lebensmittelhygiene müssen Tiere aus der Küche ferngehalten werden.
- Ebenfalls zu beachten sind folgende Handlungsanleitungen:
- Gefährliche Stoffe und Produkte
- Fenster und Türen
- Kleinteile/Lebensmittel
- Hundehaltung
Die Küche dient als Wohn- und Lebensraum, dennoch halten sich Kinder dort nicht unbeaufsichtigt auf.
Weiterführende Informationen
- DGUV Vorschrift 82 Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen
- DGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtung
- DGUV Information 202-005 Kindertagespflege - damit es allen gut geht
- ASR A1.5/1,2 Technische Regel für Arbeitsstätten
- Aktion Das Sichere Haus (DSH)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. (BAG)
- Bundesverband für Kindertagespflege e.V. (BVKTP)
Diese Informationen können Sie hier als pdf-Datei herunterladen: