Spiel(platz)geräte in der Kindertagespflege
Warum ist das Thema wichtig?
- Die Nutzung von Spiel(platz)geräten fördert die Wahrnehmung, Koordination und Motorik der Kinder und trägt somit einen wichtigen Beitrag zur körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung.
- Das Explorationsverhalten der Kinder unter drei Jahren ist besonders ausgeprägt.
- Kindern in diesem Alter fehlt das nötige Gefahrenbewusstsein.
- Viele Spiel(platz)geräte sind für die Zielgruppe der Kinder unter drei Jahren nicht geeignet.
- An Spiel(platz)geräten gibt es ein relevantes Unfallgeschehen.
- In der Regel nutzen Kindertagespflegepersonen einen Garten mit Spiel(platz)geräten.
- Der Ausbau an Großtagespflegestellen nimmt stetig zu. Spiel(platz)geräte werden auf Grund der höheren Kinderzahl stärker genutzt.
- Falsche Montage oder fehlende Wartung erhöhen das Unfallrisiko.
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Welche Gefährdungen sind möglich?
- Stürze in der Ebene und aus der Höhe
- Strangulation z. B. durch:
- Fangstellen (Kopf, Hals) oder
- das Tragen von Fahrradhelmen auf Spiel(platz)geräten oder
- Kordeln, Bänder, Schals etc.
- Aufprall durch Ineinanderlaufen oder Aufprall auf/an das Spiel(platz)gerät
- Quetschungen, Klemmen an Einzelteilen des Gerätes
- Hängenbleiben mit Körperteilen wie Fuß oder Finger
- Infektionen/Verletzungen durch Verunreinigungen wie Glasscherben, Spritzen, Tierkot
- Verletzungen durch unzureichende konstruktive Festigkeit, z. B. Holzbalkenbruch, verrostete und verwitterte Elemente
Die Hinweise des Spiel(platz)geräterherstellers sind zu beachten. Spiel(platz)geräte müssen regelmäßig auf Mängel untersucht werden. Kinder nicht ohne Aufsicht an den Spiel(platz)geräten spielen lassen.
Handlungsanleitung für die Praxis
Allgemeines
- Die Kindertagespflegeperson muss unter Berücksichtigung der Entwicklung jedes Kindes, insbesondere im Hinblick auf dessen motorischen Fähigkeiten und auf ihre eigene personelle Kapazität, Aufsicht führen zu können, über die Benutzung der Spiel(platz)geräte entscheiden.
- Spiel(platz)geräte müssen sicher gestaltet, aufgestellt, geprüft und gewartet sein.
- Für die Tagespflege im privaten häuslichen Bereich müssen für Spiel(platz)geräte mindestens die Anforderungen der DIN 71-8: „Sicherheit von Spielzeug – Teil 8: Aktivitätsspielzeug für den privaten Gebrauch“ erfüllen.
Für Großtagespflegestellen ist durch die höhere Kinderzahl eine intensivere Nutzung der Spiel(platz)geräte und damit einhergehend ein stärkerer Verschleiß zu erwarten. Daher ist die Anwendung der DIN EN 1176-1 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden - Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ zu empfehlen. - Neu beschaffte Spiel(platz)geräte sollten mit einem GS-Kennzeichen (Geprüfte Sicherheit) versehen sein.
- Zusammenbau- und Aufbauanleitungen mit Warnhinweisen, Kennzeichnungen und Informationen, z. B. zu Mindest- und/oder Höchstbenutzeralters und zu Mindest- und/oder Höchstbenutzergewichtes, müssen vorhanden sein und beachtet werden.
- Spiel(platz)geräte müssen mit einer Wartungs- und Prüfanleitung des Herstellers versehen sein und beachtet werden. Grundsätzlich ist die Prüfung und Wartung eines Spiel(platz)gerätes vor jeder Gebrauchssaison erforderlich. Eine Sichtprüfung, z. B. auf Sauberkeit, Bodenfreiheit, Bodenoberflächenbeschaffenheit, scharfe Kanten, Verschleiß vor Spielbeginn an und um die Spiel(platz)geräte, durchführen.
- Spiel(platz)geräte wie Rutschen, Schaukeln und Klettergerüste dürfen nicht über Beton, Asphalt oder sonstigen harten Oberflächen aufgebaut werden. Der Boden muss stoßdämpfende Eigenschaften aufweisen (Herstellerangaben beachten).
- Spiel(platz)geräte passen zum Aufstellungsort und sind sinnvoll aufgestellt, z. B.:
- versperren nicht die Laufwege,
- Abstände zu Mauern, Bäumen, Zäunen sind eingehalten,
- Aufstellrichtung, z. B. bei Rutschen bezüglich der Sonneneinstrahlung, bedenken.
- Änderungen am Spiel(platz)gerät dürfen nur nach den Anweisungen einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Spiel(platz)geräte im Eigenbau sind nicht zu empfehlen.
- Ecken und Kanten sind abgerundet. Es sind keine herausragenden Teile vorhanden.
- Quetsch- und Scherstellen an Geräteteilen sind zu vermeiden (z. B. bei einer Wippe).
- Am Spiel(platz)gerät sind keine Fangstellen vorhanden (für Kopf, Hals, Finger, Kleider, Haare, Füße).
- Schaukelsitze für Kinder unter 3 Jahren sollten mit Rückenlehne und Sicherheitsvorrichtung ausgerüstet sein.
- Darauf achten, dass Kordeln, Bänder, Schals, Fahrradhelme etc. nicht zu Strangulationen führen können. Helme auf Spielplatzgeräten unbedingt abnehmen.
- Sandkästen sollten vor jeder Nutzung auf Verunreinigung untersucht werden.
- In Aufenthaltsbereichen von Kindern ist bei längerer Verweildauer geeigneter Sonnenschutz, wie z. B. Sonnenschirme, Sonnensegel, zu verwenden.
Zusätzliche Hinweise für den öffentlichen Spielplatz
- Spiel(platz)geräte und deren Umgebung sind vor der Nutzung einer Sichtprüfung zu unterziehen.
- Auf die Hinweise, insbesondere Altersempfehlungen, des Spielplatzbetreibers achten (in der Regel Beschilderung am Eingang).
- Da Spiel(platz)geräte für öffentliche Spielplätze in der Regel für Kinder über drei Jahren hergestellt sind, brauchen Kinder unter 3 Jahren beim Bespielen eine erhöhte Aufsicht.
Öffentliche Spielplätze müssen vor der Nutzung einer Sichtprüfung auf Gefährdungen unterzogen werden.
Weiterführende Informationen
- DGUV Vorschrift 82 Unfallverhütungsvorschrift Kindertageseinrichtungen
- DGUV Regel 102-602 Branche Kindertageseinrichtung
- DGUV Information 202-005 Kindertagespflege – damit es allen gut geht
- DGUV Information 202-022 Außenspielflächen und Spielplatzgeräte
- DIN EN 1176-1: 2017-12 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden
- Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
- DIN 71-8:2011-03 Sicherheit von Spielzeug
- Teil 8: Aktivitätsspielzeug für den privaten Gebrauch
- DIN 18034-1:2020-10 Spielplätze und Freiräume zum Spielen,
- Teil 1: Anforderung für Planung, Bau und Betrieb
- Teil 1: Anforderung für Planung, Bau und Betrieb
- Unfallkasse NRW
- Aktion Das sichere Haus e.V. (DSH)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Mehr Sicherheit für Kinder e.V. (BAG)
Diese Informationen können Sie hier als pdf-Datei herunterladen:
Spiel(platz)geräte in der Kindertagespflege