Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Mittlerweile gehört das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) in vielen Betrieben zum festen Bestandteil der Unternehmenspolitik. Bei einer immer älter werdenden Belegschaft, einer fortwährenden Veränderung der Arbeitsintensität sowie Unternehmensprozessen und einer schneller lebenden Gesellschaft, gewinnen betriebliche Maßnahmen zur Gesunderhaltung zunehmend an Bedeutung.
Im BGM laufen alle gesundheitsbezogenen Aktivitäten zusammen. Hierzu zählen die Maßnahmen zum Arbeitsschutz, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) sowie zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF). Das BGM wird fälschlicherweise oftmals im gleichen Atemzug wie die betriebliche Gesundheitsförderung verwendet. Allerdings ist es viel mehr als das, BGF stellt eher eine Teildisziplin dar. Ein ganzheitliches BGM wirkt vielmehr auf allen Ebenen des Betriebes und ist in die Kultur des Unternehmens fest integriert.
Die Unfallkasse NRW unterstützt Sie in verschiedenen Themenfelder im BGM wie
- Schaffung struktureller Voraussetzungen für ein funktionierendes BGM
- Vorgehensweise bei der Durchführung von MA-Befragungen oder der Einführung von Gesundheitszirkeln
- Führung und Gesundheit
- Demografie und Gesundheit
Was ist BGM?
BLICKWINKEL – Beruf und Pflege vereinbaren
Mit der Broschüre „BLICKWINKEL – Beruf und Pflege vereinbaren“ wendet sich die Unfallkasse NRW an Arbeitgeber, Vereinbarkeitsberatende, Pflegeberater und -beraterinnen sowie Pflegelotsen. Im Fokus stehen Beschäftigte, die zu Hause in die Pflege von Angehörigen eingebunden sind.
Wie kann ein Berufsalltag mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelingen, die zusätzlich Pflegeverantwortung tragen? Was können beide Seiten – Arbeitgeber und Beschäftige – zum Gelingen beitragen? Welchen Input können die Vereinbarkeitsberaterinnen und -berater erbringen?
Interaktives Tool „BLICKWINKEL – Beruf und Pflege vereinbaren“
Die UK NRW schult Vereinbarkeitsberater/innen zum Thema Beruf und Pflege!
Die Unfallkasse NRW schult Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege!
Dieses Angebot richtet sich an alle Unternehmen und Betriebe, die geschulte Beratende für pflegende Beschäftigte einsetzen möchten.
Ab 2021 erhalten alle Multiplikatorinnen und Multiplikatoren nach Teilnahme an den drei folgenden Seminaren
- „Beim Pflegen gesund bleiben“- Grundseminar zum Gesundheitsschutz nicht erwerbsmäßig Pflegender
- „Beim Pflegen gesund bleiben“ – Aufbauseminar 1 zum Gesundheitsschutz nicht erwerbsmäßig Pflegender
- „Pflege, Berufe und gesund bleiben“ – wie kann das gehen?“
ein Zertifikat zur Vereinbarkeitsberaterin/zum Vereinbarkeitsberater.
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