Gefahrstoffe

In vielen Betrieben des öffentlichen Dienstes (z.B. Bauhöfe, Schwimmbäder, Kläranlagen, Krankenhäuser, Untersuchungsämter, Universitäten, Schulen) werden chemische Produkte (Gefahrstoffe) genutzt, die die Gesundheit der Beschäftigten, Studierenden, Schülerinnen und Schüler schädigen können. Daneben können diese Gefahrstoffe auch bei der Arbeit als Gase, Nebel, Dämpfe, Stäube oder Rauche ungewollt entstehen und freigesetzt werden (z. B. Lösemitteldämpfe, Kühlschmierstoffnebel, Holzstäube, Schweißrauche). Gefahrstoffe können durch Verschlucken (oral), Einatmen (inhalativ) oder Hautkontakt/Hautresorption (dermal) in den Körper aufgenommen werden. Dabei kann es zu akuten (z. B. Vergiftungen, Verätzungen, Verbrennungen) oder chronischen Schädigungen (z.B. Allergien, Atemwegserkrankungen, Krebs) durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz kommen. Während akute Schädigungen versicherungsrechtlich i. d. R. einen Arbeitsunfall darstellen, kann es sich bei einer chronischen Schädigung um eine Berufskrankheit handeln Letztere sind in der Berufskrankheitenverordnung gelistet.

Zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren haben Arbeitgeber, oder deren Beauftragte, entsprechend der Gefahrstoffverordnung die Gefährdungen, die bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen auftreten können, zu ermitteln und zu beurteilen sowie geeignete Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz festzulegen und zu ergreifen.

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