Asbest – noch immer eine Herausforderung
Illustration Michael Hüter
In vielen Bestandsgebäuden zum Beispiel in Schulen, Verwaltungs- und Wohngebäuden schlummern unentdeckt Asbest bzw. asbesthaltige Materialien. Im Falle einer Modernisierung oder einer Sanierung können dadurch hohe Kosten verursacht werden. Damit die Baukosten am Ende nicht teurer werden als gedacht und um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Bauhandwerker und Gebäudenutzer – während aber auch nach der Baumaßnahme - zu gewährleisten ist eine fachkundige Untersuchung des Gebäudes auf Wohnschadstoffe – vor Beginn der Bauarbeiten - unverzichtbar.
Anlässlich einer gemeinsamen Fachtagung der UK NRW, des GUVH und der LUKN mit dem Titel „Die gesundheitliche Relevanz von Innenraumluftbelastungen“ wurde das altbekannte Thema „Asbest in Bestandsimmobilien“ vor dem Hintergrund neuerer Erkenntnisse zu Verwendungen und rechtlicher Entwicklungen von Dipl.-Ing. Andrea Bonner/BG Bau präsentiert.
In ihrem anschaulichen und praxisnahen Vortrag schlug die Referentin den Bogen von verschiedensten Verwendungen mit Asbest in Gebäuden hin zu den anstehenden rechtlichen Änderungen in der („neuen“) Gefahrstoffverordnung. Sie wird voraussichtlich im Jahr 2022 in Kraft gesetzt.
Neben den klassischen Verwendungen von Asbestzement und leichtgebundenen Asbestprodukten als Verkleidungen, Rohre, Bodenbeläge, Brandschutzplatten, Spritzasbest, Schnüre, Textilien, Schaumstoffe u. ä. gab sie insbesondere Informationen zu Verwendung von Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern (PSF). Diese wurden insbesondere in den 1960er bis 1980er Jahren - oft auf der Baustelle - in die Baustoffe eingemischt und schlummern bis heute vor sich hin.
Bei ca. 70 % des aktuellen Bauvolumens handelt es sich um Arbeiten in bestehenden Gebäuden. Untersuchungen haben gezeigt, dass dabei in jedem 4. Gebäude asbesthaltige Bauprodukte verwendet wurden. Daher zeigt sich, dass Asbest noch immer noch eine Herausforderung für die Bauhandwerker, die öffentlichen und privaten Bauherren darstellt.