Arbeitsmedizinische Vorsorge

Nach dem Arbeitsschutzgesetz ist jeder Arbeitgeber zur gesund-heitlichen Fürsorge gegenüber seinen Beschäftigten verpflichtet. Er hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.

Die Arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Früherkennung arbeits-bedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht. Sie hilft, arbeitsbedingten Erkrankungen oder Berufskrankheiten vorzubeugen und Arbeitsunfälle zu verhindern.

Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsuntersuchungen sollen grundsätzlich getrennt durchgeführt werden (siehe: Seite 6 der DGUV Information 250-010 "Eignungsuntersuchungen in der betrieblichen Praxis".

Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird regelmäßig und in Zusammenarbeit des Arbeitgebers mit dem Betriebsarzt und dem Einverständnis des Beschäftigten durchgeführt.

Die Unfallkasse NRW bietet dem Arbeitgeber ihre Unterstützung bei der Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge an.