Die Messstelle der Unfallkasse NRW im „Messsystem Gefährdungsermittlung der UV-Träger (MGU)“

Die Unfallkasse NRW die Aufgabe, die Unfallverhütung zu überwachen und ihre Mitglieder zu beraten. Dieser Verpflichtung kommt sie nach, indem sie im Rahmen ihrer Überwachungspflicht und Beratungstätigkeit unter anderem Expositionen an betrieblichen Arbeitsplätzen durch Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, Lärm und Vibrationen sowie das Raumklima und die Strahlungsexposition ermittelt.

Aus diesem Grund führt der Messtechnische Dienst der Unfallkasse NRW biologische-, chemische und physikalische Untersuchungen an Arbeitsplätzen in Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse durch. Die Untersuchungen sind oftmals verbunden mit Messungen an Arbeitsplätzen. Sie erfolgen auf der Grundlage der §§ 14 und 19 des Sozialgesetzbuches VII.

Die Probenahme hinsichtlich Gefahr- und Biostoffe erfolgt in der Regel im Atembereich der Versicherten, um die tatsächliche Exposition (Atemwegsbelastung) festzustellen. Die so gewonnenen Ergebnisse werden mit Grenzwerten und/oder anderen Beurteilungsmaßstäben verglichen und bewertet.

Messtechnischer Dienst