Die Messstelle der Unfallkasse NRW im „Messsystem Gefährdungsermittlung der UV-Träger (MGU)“
Die Unfallkasse NRW die Aufgabe, die Unfallverhütung zu überwachen und ihre Mitglieder zu beraten. Dieser Verpflichtung kommt sie nach, indem sie im Rahmen ihrer Überwachungspflicht und Beratungstätigkeit unter anderem Expositionen an betrieblichen Arbeitsplätzen durch Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, Lärm und Vibrationen sowie das Raumklima und die Strahlungsexposition ermittelt.
Aus diesem Grund führt der Messtechnische Dienst der Unfallkasse NRW biologische-, chemische und physikalische Untersuchungen an Arbeitsplätzen in Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse durch. Die Untersuchungen sind oftmals verbunden mit Messungen an Arbeitsplätzen. Sie erfolgen auf der Grundlage der §§ 14 und 19 des Sozialgesetzbuches VII.
Die Probenahme hinsichtlich Gefahr- und Biostoffe erfolgt in der Regel im Atembereich der Versicherten, um die tatsächliche Exposition (Atemwegsbelastung) festzustellen. Die so gewonnenen Ergebnisse werden mit Grenzwerten und/oder anderen Beurteilungsmaßstäben verglichen und bewertet.
Messtechnischer Dienst
Leistungen der Unfallkasse NRW
Die Anlässe für die Messungen der Unfallkasse können vielfältig sein:
Beispielsweise:
- Arbeitsplatzbeurteilungen auf Veranlassung der örtlich zuständigen Aufsichtspersonen ggf. mit Empfehlungen für Schutzmaßnahmen und zum Stand der Technik (u.a. für die Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung)
- Messungen in Berufskrankheiten-Ermittlungsverfahren, sofern die Expositionsdaten für die Fallentscheidung relevant sind
- Messung von Innenraumluftbelastungen in Einzelfällen
- Erarbeitung von branchenspezifischen Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung, z.B. Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS), Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) usw.
- Bestandsmessungen und Messungen nach Sanierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des sich verändernden Verfahrens- und Stoffeinsatzes. Vergleichende Messungen an verschiedenen Expositionsminderungseinrichtungen unter gleichen Arbeitsplatz- und Verfahrensbedingungen
Der Messtechnische Dienst der Unfallkasse NRW hat nicht die Aufgabe, Messungen entsprechend §§ 6 bis 10 der Gefahrstoffverordnung zu übernehmen. Diese obliegen inner- oder außerbetrieblichen Messstellen.
Die durch den Messtechnischen Dienst der Unfallkasse NRW gewonnenen Erkenntnisse dienen:
- der zielgerichteten Beratung der Mitgliedsbetriebe
- der kompetenten bzw. qualifizierten Stellungnahmen im BK-Verfahren
- Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) als Grundlage für die Erstellung/Überarbeitung branchenspezifischer Regelungen und Handlungshilfen, wie z.B.
- Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
- Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU)
- Richtwerte zur Beurteilung von Innenraumbelastungen
Qualitätsgesicherte Messungen
Die Messungen des Messtechnischen Dienstes der UK NRW sind eingebunden in das Messsystem Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (MGU). Das MGU ist qualitätsgesichert nach DIN EN ISO 9001. Am MGU beteiligte Institutionen sind das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) sowie verschiedene gesetzliche Unfallversicherungsträger.
Das Messsystem Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger dient der Ermittlung und Dokumentation valider und bewertbarer Messdaten sowie der damit verknüpften Betriebsdaten über Expositionen gegenüber Gefahrstoffen, biologischen Arbeitsstoffen, Lärm und Klimaparameter am Arbeitsplatz. Das MGU hat zum Ziel, die Gefährdungen an Arbeitsplätzen möglichst umfassend beurteilen zu können.
Es ermöglicht den Unfallversicherungsträgern (UV-Träger) die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln sowie bei der Entschädigung von Versicherungsfällen. Die Gefahrstoff- und Lärmdatenbanken innerhalb des MGU nutzen die gleichen Schlüsselverzeichnisse für Branchen, Arbeitsbereiche und Tätigkeiten. Auf diesem Weg werden unterschiedliche arbeitsbedingte Belastungen miteinander verknüpft, bewertet und für die Präventionsaktivitäten der UV-Träger zugänglich gemacht.
Rechtliche Regelungen
Rechtliche Grundlagen für Messungen am Arbeitsplatz sind:
- Feststellung der Exposition gegenüber Gefahrstoffen (Stäube, Gase, Dämpfe, Fasern) gemäß Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 402 „Ermittlung und Beurteilung der Konzentrationen gefährlicher Stoffe in der Luft in Arbeitsbereichen“
- Feststellung der Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen (Schimmelpilze, Bakterien, Endotoxine) gemäß Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 405 „Anwendung von Messverfahren und technischen Kontrollwerten für luftgetragene Biologische Arbeitsstoffe“
- Feststellung der Exposition gegenüber physikalischen Einwirkungen (Lärm, Vibration) gemäß Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-verordnung (TRLV Lärm), Teil 2: Messung von Lärm bzw. Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV Vibrationen), Teil 2: Messung von Vibrationen
- Festlegung zur Ermittlung der Raumklimaparameter (Temperatur, Windgeschwindigkeit, rel. Luftfeuchtigkeit, Behaglichkeitsindices PMV- und PPD-Index) gemäß DIN EN ISO 7726 „Instrumente zur Messung physikalischer Größen“
- Messung von Innenraumluftbelastungen gemäß DIN 16000 „Innenraumluftverunreinigungen“
- Feststellung der Exposition der elektromagnetischen Strahlung gemäß DIN EN 50413 „Grundnorm zu Mess- und Berechnungsverfahren der Exposition von Personen in elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz)“